Tricks der Klingeltonanbieter und Widerspruch bei "unberechtigter Klingelton-Rechnung

Joaquin

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Im ZDF in der Talkshow-Sendung "Markus Lanz" wurde unter anderem das Thema behandelt:

Die Tricks der Klingeltonanbieter
Nervige Klingeltöne waren gestern, heute werben die großen Anbieter mit Handyprogrammen, die meist auf die natürliche Neugier der Heranwachsenden abzielen.

So wird, den Werbespots zufolge, den Kunden zum Beispiel der angebliche Todestag errechnet oder die genaue Satellitenortung des Partners versprochen. Ob Treuetest oder Lügendetektor - was bleibt, sind die Kosten für die meist minderjährigen Nutzer.

Bei Markus Lanz gibt Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, Tipps, was Eltern gegen unberechtigte Rechnungen tun können. Außerdem zu Gast: Dirk Waasen, Chefredakteur der Fachzeitschrift "Connect", sowie Dr. Miriam Bachmann, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychatrie.

Die zahlreichen Programme wie auch der Partnertracker die da angeboten werden, halten nicht das was sie versprechen. Darüber hinaus wird auch mit den Ängsten und Sorgen der Teenager gearbeitet wie beim Todestag-Programm.

Auch werden bei diesen Programmen schnell teure Abbogebühren fällig, welche die Jugendliche mit ihrem kleinem Taschengeld, schnell in den Ruin treiben können. Wenn jedoch jemand das Abbo kündigen will, der muss sich durch Seitenlange Texte durcharbeiten und mehreren Rückfragen bestätigen.

Auch die pornographischen Inhalte wurden hier behandelt und wie die Klingeltonanbieter hier Jugendlichen und Kindern pornografisches Material zugänglich machen. Sie reden sich damit heraus, dass sie davon ausgehen dass zum Abschluss eines Handyvertrages man mindestens 18 Jahre alt sein muss und sie vorher darauf hinweisen, dass immer darauf hingewiesen wird, dass diese Inhalte nicht unter 16 Jahre geeignet sind. Kinder erhalten natürlich zu Recht und aus gutem Grunde Handys von ihren Eltern und derartige Warnungen animieren viele Kinder sich derartige Angebote herunter zu laden. Hier müssen die Klingeltonanbieter viel mehr in die Pflicht genommen werden den Jugendschutz effektiv umzusetzen.

Auf der ZDF-Internetseite gibt es dazu ein Musterseite als PDF, mit dem man derartige Abboverträge problemlos kündigen können soll:
Download Widerspruch bei "unberechtigter Klingelton-Rechnung"
 
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