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TESTAMENT FÜR AUSLÄNDISCHE GÜTER
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 354"><p>@Prinzessin - Ehrlich gesagt: weiss ich nicht! Aber selbst wenn Du in Zugewinngemeinschaft lebst, gehört Dir ja nicht automatisch die Hälfte von allem, sondern erst von allem, was nach Eurer Eheschliessung dazu kam. Ich weiss noch nicht einmal, ob in Deinem Falle das deutsche oder das spanische Erbrecht greifen würde. Sorry!</p><p>@Bodo - Wenn Du Dir einen Erbschein besorgst, muss Du keine Angaben darüber machen, wo Du was zu erben gedenkst.Wie der Ablauf ist, kann ich natürlich immer von der jetzigen Steuer-Situation sagen. Wenn also z.B. Deine Frau vor Dir stirbt, erbst Du bei einem Testament auf Gegenseitigkeit (oder wenn gar kein Testament vorliegt). Ihr werdet nach deutschen Erbschaftsrecht behandelt, was bedeutet, dass evtl. Kinder einen Pflichtteil haben. Die Höhe der Erbschaftssteuer bei Nicht-Residenten liegt meines Wissens z.Z. bei 35 %. Das bedeutet, Du müsstest 35 % auf die Immobilienhälfte Deiner Frau bezahlen.</p><p>Eine Schenkung, wie wir sie aus Deutschland kennen, gibt es hier in Spanien nicht. Die günstigste Art, den Nachkommen schon zu Lebenszeiten das Haus zu überschreiben ist der normale Verkauf. Aber nur für einen Euro, sondern zum marktüblichen Preis. Die Kosten für Notar etc. entnehme bitte meine Geschichte "Ziehen wir nach Spanien!" unter der Rubrik "Spanien". Nicht vergessen sollte man, sich selbst einen Niesnutz auf Lebenszeit in die Escritura eintragen zu lassen. Nicht, dass Ihr Eurem Spross das Haus "verkauft" und sitzt dann eines Tages auf der Strasse. Also Nutzungsrecht auf Lebenszeit ist sehr wichtig - bei allem Vertrauen und guten Verstehen.</p><p>Wenn noch Fragen übrig sind, bitte stellen</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 354"] @Prinzessin - Ehrlich gesagt: weiss ich nicht! Aber selbst wenn Du in Zugewinngemeinschaft lebst, gehört Dir ja nicht automatisch die Hälfte von allem, sondern erst von allem, was nach Eurer Eheschliessung dazu kam. Ich weiss noch nicht einmal, ob in Deinem Falle das deutsche oder das spanische Erbrecht greifen würde. Sorry! @Bodo - Wenn Du Dir einen Erbschein besorgst, muss Du keine Angaben darüber machen, wo Du was zu erben gedenkst.Wie der Ablauf ist, kann ich natürlich immer von der jetzigen Steuer-Situation sagen. Wenn also z.B. Deine Frau vor Dir stirbt, erbst Du bei einem Testament auf Gegenseitigkeit (oder wenn gar kein Testament vorliegt). Ihr werdet nach deutschen Erbschaftsrecht behandelt, was bedeutet, dass evtl. Kinder einen Pflichtteil haben. Die Höhe der Erbschaftssteuer bei Nicht-Residenten liegt meines Wissens z.Z. bei 35 %. Das bedeutet, Du müsstest 35 % auf die Immobilienhälfte Deiner Frau bezahlen. Eine Schenkung, wie wir sie aus Deutschland kennen, gibt es hier in Spanien nicht. Die günstigste Art, den Nachkommen schon zu Lebenszeiten das Haus zu überschreiben ist der normale Verkauf. Aber nur für einen Euro, sondern zum marktüblichen Preis. Die Kosten für Notar etc. entnehme bitte meine Geschichte "Ziehen wir nach Spanien!" unter der Rubrik "Spanien". Nicht vergessen sollte man, sich selbst einen Niesnutz auf Lebenszeit in die Escritura eintragen zu lassen. Nicht, dass Ihr Eurem Spross das Haus "verkauft" und sitzt dann eines Tages auf der Strasse. Also Nutzungsrecht auf Lebenszeit ist sehr wichtig - bei allem Vertrauen und guten Verstehen. Wenn noch Fragen übrig sind, bitte stellen [/QUOTE]
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