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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 353"><p>Das ist wirklich ein interessanter Tipp. Aber wenn wir nun in Spanien für unser Häuschen ein Extra-Testament machen, müssen sich die Erben doch sicher trotzdem in Deutschland einen Erbschein besorgen. Dann bekommen doch die deutschen Behörden mit, dass da noch etwas im Ausland ist. Oder muss man den Verwendungszweck bei der Anforderung eines Erbscheines nicht angeben? Wie hoch sind eigentlich die Erbschaftssteuern in Spanien und wie ist der Ablauf. Wir haben unser Haus zu 50 % auf den Namen meiner Frau und zu 50 % auf meinen Namen schreiben lassen. Erben soll später mal der Sohn. Oder sollte man vorher schon etwas regeln - eine Schenkung zum Beispiel?</p><p>Also ich will mir nicht den Rechtsanwalt sparen (Lüge: klar will ich!), aber ich denke, dass ist für viele Rentner interessant, die von Deutschland fortgezogen sind.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 353"] Das ist wirklich ein interessanter Tipp. Aber wenn wir nun in Spanien für unser Häuschen ein Extra-Testament machen, müssen sich die Erben doch sicher trotzdem in Deutschland einen Erbschein besorgen. Dann bekommen doch die deutschen Behörden mit, dass da noch etwas im Ausland ist. Oder muss man den Verwendungszweck bei der Anforderung eines Erbscheines nicht angeben? Wie hoch sind eigentlich die Erbschaftssteuern in Spanien und wie ist der Ablauf. Wir haben unser Haus zu 50 % auf den Namen meiner Frau und zu 50 % auf meinen Namen schreiben lassen. Erben soll später mal der Sohn. Oder sollte man vorher schon etwas regeln - eine Schenkung zum Beispiel? Also ich will mir nicht den Rechtsanwalt sparen (Lüge: klar will ich!), aber ich denke, dass ist für viele Rentner interessant, die von Deutschland fortgezogen sind. [/QUOTE]
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