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Anonymous
Guest
Immer wieder höre ich von Leuten: "Ja, wir haben ein Berliner Testament in Deutschland gemacht!" Das ist sicher eine feine Sache, doch gefährlich, wenn in diesem deutschen Testament auch die ausländischen Güter mit einbezogen wurden.
Grundsätzlich sollte man in seiner Heimat ein Testament über die Immobilien/Güter machen, die sich dort befinden.
Für alle ausländischen Werte ist es angebracht, im jeweiligen Land ein Extra-Testament anfertigen zu lassen. Nehmen wir hier das Beispiel Spanien. Sie haben hier ein Häuschen und in Deutschland eine Eigentumswohnung. Diese Eigentumswohnung wird mit einem deutschen Testament dem von Ihnen gewählten Erben hinterlassen, ohne auch nur mit einem einzigen Wort ausländische Güter zu erwähnen.
In Spanien sollten sie vor einem Notar ein völlig neues Testament über die spanischen Güter anfertigen lassen. Auch in diesem Letzten Willen niemals irgendwelche ausländischen Güter erwähnen.
Wenn Sie nämlich die gesamte Hinterlassenschaft in einem Testament zusammenfassen, zahlen sie einmal in Deutschland Erbschaftssteuer für die deutschen Güter UND für die hinterlassenen spanischen Werte. Es ist fast ausgeschlossen, vom deutschen Vater Staat einen Teil der Erbschaftssteuer zurück zu bekommen, obwohl man belegt, dass diese ja bereits in Spanien bezahlt wurde.
Gehen Sie sämtlichen Problemen aus dem Wege, in dem Sie jeweils Testamente in den Ländern unterlegen, in denen sie etwas zu vererben haben.
In Spanien ist es sehr einfach ein Testament zu erstellen. Sie gehen zu einem Notar, teilen ihm die Namen des/der Erblasser und den/die Name(n) der/s Begünstigten mit. Sie erhalten dann auf Wunsch ein Testament in Spanisch und in Ihrer Muttersprache
Bitte melden Sie sich, bei weiteren Rückfragen.
Grundsätzlich sollte man in seiner Heimat ein Testament über die Immobilien/Güter machen, die sich dort befinden.
Für alle ausländischen Werte ist es angebracht, im jeweiligen Land ein Extra-Testament anfertigen zu lassen. Nehmen wir hier das Beispiel Spanien. Sie haben hier ein Häuschen und in Deutschland eine Eigentumswohnung. Diese Eigentumswohnung wird mit einem deutschen Testament dem von Ihnen gewählten Erben hinterlassen, ohne auch nur mit einem einzigen Wort ausländische Güter zu erwähnen.
In Spanien sollten sie vor einem Notar ein völlig neues Testament über die spanischen Güter anfertigen lassen. Auch in diesem Letzten Willen niemals irgendwelche ausländischen Güter erwähnen.
Wenn Sie nämlich die gesamte Hinterlassenschaft in einem Testament zusammenfassen, zahlen sie einmal in Deutschland Erbschaftssteuer für die deutschen Güter UND für die hinterlassenen spanischen Werte. Es ist fast ausgeschlossen, vom deutschen Vater Staat einen Teil der Erbschaftssteuer zurück zu bekommen, obwohl man belegt, dass diese ja bereits in Spanien bezahlt wurde.
Gehen Sie sämtlichen Problemen aus dem Wege, in dem Sie jeweils Testamente in den Ländern unterlegen, in denen sie etwas zu vererben haben.
In Spanien ist es sehr einfach ein Testament zu erstellen. Sie gehen zu einem Notar, teilen ihm die Namen des/der Erblasser und den/die Name(n) der/s Begünstigten mit. Sie erhalten dann auf Wunsch ein Testament in Spanisch und in Ihrer Muttersprache
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