TESTAMENT FÜR AUSLÄNDISCHE GÜTER

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Anonymous

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Immer wieder höre ich von Leuten: "Ja, wir haben ein Berliner Testament in Deutschland gemacht!" Das ist sicher eine feine Sache, doch gefährlich, wenn in diesem deutschen Testament auch die ausländischen Güter mit einbezogen wurden.
Grundsätzlich sollte man in seiner Heimat ein Testament über die Immobilien/Güter machen, die sich dort befinden.
Für alle ausländischen Werte ist es angebracht, im jeweiligen Land ein Extra-Testament anfertigen zu lassen. Nehmen wir hier das Beispiel Spanien. Sie haben hier ein Häuschen und in Deutschland eine Eigentumswohnung. Diese Eigentumswohnung wird mit einem deutschen Testament dem von Ihnen gewählten Erben hinterlassen, ohne auch nur mit einem einzigen Wort ausländische Güter zu erwähnen.
In Spanien sollten sie vor einem Notar ein völlig neues Testament über die spanischen Güter anfertigen lassen. Auch in diesem Letzten Willen niemals irgendwelche ausländischen Güter erwähnen.
Wenn Sie nämlich die gesamte Hinterlassenschaft in einem Testament zusammenfassen, zahlen sie einmal in Deutschland Erbschaftssteuer für die deutschen Güter UND für die hinterlassenen spanischen Werte. Es ist fast ausgeschlossen, vom deutschen Vater Staat einen Teil der Erbschaftssteuer zurück zu bekommen, obwohl man belegt, dass diese ja bereits in Spanien bezahlt wurde.
Gehen Sie sämtlichen Problemen aus dem Wege, in dem Sie jeweils Testamente in den Ländern unterlegen, in denen sie etwas zu vererben haben.
In Spanien ist es sehr einfach ein Testament zu erstellen. Sie gehen zu einem Notar, teilen ihm die Namen des/der Erblasser und den/die Name(n) der/s Begünstigten mit. Sie erhalten dann auf Wunsch ein Testament in Spanisch und in Ihrer Muttersprache
Bitte melden Sie sich, bei weiteren Rückfragen.
 
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Danke für den Tipp, Lilac. Aber ich dachte, es gibt so etwas wie ein Doppelbesteuerungs-Abkommen. Greift das nicht bei der Erbschaftssteuer?
 
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Sag mal, wenn mir was passiert, haben dann eigentlich meine deutschen Verwandten einen Anspruch auf die spanischen Güter meines Mannes? Wir haben keinen Ehevertrag gemacht und uns testamentarisch gegenseitig eingesetzt. Aber gibt es da so etwas wie einen Pflichtteil für meine Eltern und die Geschwister? Hier geht es doch sicher um das spanische Recht, oder?
Na, das wäre ein Ding, wenn meine Familie hier anrückt und einen Teil vom Kuchen haben wollte
 
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Das ist wirklich ein interessanter Tipp. Aber wenn wir nun in Spanien für unser Häuschen ein Extra-Testament machen, müssen sich die Erben doch sicher trotzdem in Deutschland einen Erbschein besorgen. Dann bekommen doch die deutschen Behörden mit, dass da noch etwas im Ausland ist. Oder muss man den Verwendungszweck bei der Anforderung eines Erbscheines nicht angeben? Wie hoch sind eigentlich die Erbschaftssteuern in Spanien und wie ist der Ablauf. Wir haben unser Haus zu 50 % auf den Namen meiner Frau und zu 50 % auf meinen Namen schreiben lassen. Erben soll später mal der Sohn. Oder sollte man vorher schon etwas regeln - eine Schenkung zum Beispiel?
Also ich will mir nicht den Rechtsanwalt sparen (Lüge: klar will ich!), aber ich denke, dass ist für viele Rentner interessant, die von Deutschland fortgezogen sind.
 
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@Prinzessin - Ehrlich gesagt: weiss ich nicht! Aber selbst wenn Du in Zugewinngemeinschaft lebst, gehört Dir ja nicht automatisch die Hälfte von allem, sondern erst von allem, was nach Eurer Eheschliessung dazu kam. Ich weiss noch nicht einmal, ob in Deinem Falle das deutsche oder das spanische Erbrecht greifen würde. Sorry!
@Bodo - Wenn Du Dir einen Erbschein besorgst, muss Du keine Angaben darüber machen, wo Du was zu erben gedenkst.Wie der Ablauf ist, kann ich natürlich immer von der jetzigen Steuer-Situation sagen. Wenn also z.B. Deine Frau vor Dir stirbt, erbst Du bei einem Testament auf Gegenseitigkeit (oder wenn gar kein Testament vorliegt). Ihr werdet nach deutschen Erbschaftsrecht behandelt, was bedeutet, dass evtl. Kinder einen Pflichtteil haben. Die Höhe der Erbschaftssteuer bei Nicht-Residenten liegt meines Wissens z.Z. bei 35 %. Das bedeutet, Du müsstest 35 % auf die Immobilienhälfte Deiner Frau bezahlen.
Eine Schenkung, wie wir sie aus Deutschland kennen, gibt es hier in Spanien nicht. Die günstigste Art, den Nachkommen schon zu Lebenszeiten das Haus zu überschreiben ist der normale Verkauf. Aber nur für einen Euro, sondern zum marktüblichen Preis. Die Kosten für Notar etc. entnehme bitte meine Geschichte "Ziehen wir nach Spanien!" unter der Rubrik "Spanien". Nicht vergessen sollte man, sich selbst einen Niesnutz auf Lebenszeit in die Escritura eintragen zu lassen. Nicht, dass Ihr Eurem Spross das Haus "verkauft" und sitzt dann eines Tages auf der Strasse. Also Nutzungsrecht auf Lebenszeit ist sehr wichtig - bei allem Vertrauen und guten Verstehen.
Wenn noch Fragen übrig sind, bitte stellen
 
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Auf mich trifft auch die Variante von Bodo zu, aber wie ist daß zu verstehen "aber nur für einen Euro, sondern zum marktüblichen Preis" der marktübliche Preis ist doch kein Euro ?
Gruß marko..........
 
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Moin, Marko!
Nein, entschuldige, da habe ich mich wohl unverständlich ausgedrückt. In Deutschland gab/gibt es doch Verkäufe von Unternehmen oder Immobilien für einen Euro. Also als symbolischer Preis ist dann dieser Euro eingesetzt. Sowas gibt es hier in Spanien nicht. Hier muss immer zur marktüblichen Preis verkauft werden. Du darfst - auch an Deine Familie - ein Haus im Wert von 500.000 Euro nicht für 100.000 Euro verkaufen.
Ich hoffe, das war jetzt verständlicher!
 
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Moin moin,
danke Lilac hab verstanden, daß wäre ja dann so als wenn man das Haus an irgend jemanden
verkauft egal an wen, der Staat hält immer die Hand auf und bereichert sich an meinem Vermögen das ist ja auch in anderen Staaten so. Ich denke man muß sich da das günstigste aussuchen aber was wäre das ?
Gruß marko..........
 
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