TÜV - ITV

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TÜV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar
Protokolle ausländischer Prüfstellen nicht anerkannt / Haupt- und Abgasuntersuchung unverzüglich beim Grenzübertritt nach Deutschland fällig
Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im europäischen Ausland. Wer sich vorübergehend mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Haupt- und Abgasuntersuchung nur von einer Prüfstelle in Deutschland, beispielsweise des TÜV Rheinland, vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. „Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Hans-Ulrich Sander. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) die fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung zum Beispiel an einer TÜV Rheinland-Servicestation durchführen.
Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich darf TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen durchführen – jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind.
TÜV Rheinland
 
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Es stimmt absolut. Aber noch ein anderer Punkt ist hinzugekommen. Wir wissen doch alle, dass viele Nicht-Residente ihr älteres Fahrzeug hier unten in Spanien lassen, um es während ihres Urlaubs nutzen zu können. Das Auto kommt also überhaupt nicht mehr nach Deutschland, wird aber weniger als 3 Monate im Jahr genutzt. Das bedeutet, es ist legal hier.
Man muss gerücksichtigen, dass auch die spanische Polizei nicht auf den Kopf gefallen ist. Sie kontrollieren diese Fahrzeuge genauestens. Es macht sich dann gut, wenn man den Wagen beim spanischen ITV vorgeführt hat. Nur als Beispiel: ein über 10 Jahre altes Auto muss jedes Jahr durch den ITV. auch wenn es in Deutschland keine Gültigkeit hat - hier zeugt es von der Verkehrssicherheit des Autos.
 
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Das Auto kommt also überhaupt nicht mehr nach Deutschland, wird aber weniger als 3 Monate im Jahr genutzt. Das bedeutet, es ist legal hier.
Das knn ich nicht glauben!
Das klingt wie Wunschinterpretation eines Ausländers???
 
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Doch!
Wenn das Auto das ganze Jahr in Spanien ist, sich aber davon mehr als die Hälfte nicht auf spaniens Strassen befindet (also Garage oder Grundstück), so ist das ähnlich, als ob das Auto in einem Parc-Fermé steht. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug sich am Flughafen auf einem der abgeschlossenen Parkplatzanbieter befindet. Das Auto gilt für diese Zeit praktisch als stillgelegt. Du kannst ja auch auf Deinem Grundstück ein Auto stehen haben, für welches es weder eine Versicherung gibt, noch die Steuern bezahlt werden.
Sollte die Polizei einen Pik auf Dich haben, so ist es allerdings sicherer, ganz klar nachweisen zu können, dass Du wirklich nur eine gewisse Zeit in Spanien bist und nur dann das Auto auf öffentlichen Strassen bewegt wird.
 
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