Die Gemeinde ist im Winter dazu verpflichtet bei Winterglätte Streusalz auf innerörtlichen Straßen nur bei Gefällestrecken einzusetzen. Aber selbst bei gefahrenträchtigen Gefällestrecken muss nicht unbedingt Streusalz verwendet werden. Alternativ darf hier auch Split oder Granulat eingesetzt werden, so das Landgericht Rottweil.