Strafverfahren - WICHTIG!!!

Telefon1

Aktives Mitglied
Hey @ all,
ich bin wegen sachbeschädigung vorbestraft und beim nächsten scheiß den ich bau gehts vorn richter.
Wie ist das,wird sachbeschädigung oder anderes mit verkehrsdelikten (zu schnell fahren,fahren ohne fahrerlaubnis) verknüpft oder wird des einzeln gezählt?
Danke
 

Kimbo

Bekanntes Mitglied
Also 100%ig weiss ich das net genau, aber kommt halt drauf an wofür du angezeigt wirst.
ich hab einma eine gehabt wegen vorsätzlicher körperverletzung bei nem unfall, weil der alten der ich hinten drauf geknallt bin irgendwas mitm hals hatte. und da ich schuld hatte wurde das halt so aufgenommen. wurde dann aber wieder fallen gelassen, weil die nur simuliert hat.

danach hatte ich nur noch eine wegen körperverletzung, aber da is auch nix draus geworden.

am besten is einfach, dass du dir nix mehr zu schulden kommen lässt, ich bin auch aus der zeit raus ^^ ich mein, ich lass mir nichts gefallen, aber ich mach nich einfach so irgendwas kaputt oder so ..
 

Fuba

Aktives Mitglied
tach gesagt,
also ich denke wenn du etwas zu schnell fährst wird das nich angerechnet oder irgend etwas anderes wo du nur ein Verwarngeld auf gebrummt bekommst wie es dann mit Bußgeld aussieht weiß ich nich. aber fahren ohne Führerschein (z.B. fährst Auto hast aber kein Führerschein der Klasse B) is das ne Straftat und folglich heißt das bekommst ne Anzeige und Anzeige heißt vors Gericht.

achso und wenn man mit nem Roller 50cm³, mit dem man ja nur beim entsprechenden Führerschein (B und M oder so??) 45 Km/h fahren darf und man wird mit über 50 Km/h erwischt, is das och ne Straftat.
 

Phoenix

Aktives Mitglied
Ist denn die Tatsache vorbestraft zu sein, nicht allgemein damit geknüpft, dass beim nächten Vergehen jeglicher art, sprich dem Verstoß gegen irgend ein Gesetz, rückwirkend die letzte Anklage hinzu kommt?
 

Fuba

Aktives Mitglied
ich denke das kommt drauf an was es für ein Vergehen ist...

bringt irgendein Vergehen ne Anzeige mit sich, dann ja.
aber, ich denke :D, so lange man nur eine Verwarnung bekommt, passiert nichts.
 

steve0803

Aktives Mitglied
da gebe ich fuba recht!
ein verkehrdelikt muss man nihct direkt mit dem vorbestraften in verbindung setzten es wird dort doch anders gehandelt in der ich sage mal verkehrsscene.
Weil wenn verkehrsdelikte so geahndet werden . Dann würde ich nach meinen angaben was delikte angeht im verkehr schon lange im gefängnis sitzen lol
zu viele um jetzt alle aufzusählen.
Also ich sage mal mach dich nciht verückt jetzt wegen jedem strafzettel oder wenn du geblitzt wirst. das einzige was dennoch passieren könte dein Führerschein können sie weg nehmen!

MfG
 

Telefon1

Aktives Mitglied
jo danke soweit...
Also wenn ich dat jetz ma richtig verstanden hab,werden Verkehrsdelikte wegen ZU-Schnell-Fahren oder so nicht zu anderen straftaten wie z.b. in meinem fall sachbeschädigung hinzugezählt.
 

dutti

Neuer Benutzer
also, eine vorstrafe ist nicht mit einer bewährungs strafe gleich zu setzen.
heißt wenn du vorbestraft bist und wieder mist baust dann werden die konequenzen nur härter. soll heißen die wahrscheinlichkeit in "bau" zu gehen ist höher.
wenn du bewährungsstrafe bekommst dann gehste direkt ab wenn du die nächste straftat begehst.
in dem fall reicht dann schon schwarzfahren oder beleidigung.
 

Kimbo

Bekanntes Mitglied
Tja, im Prinzip ganz einfach ... entweder nicht erwischen lassen oder noch einfacher, einfach keine Shice bauen xD .. dann brauch man sich auch nicht vor solche Probleme stellen ..
 

Telefon1

Aktives Mitglied
Danke für die vielen Antworten,
ne is nich viel rausgekommen.
@Kimbo : ich bin eig eh nich der typ der jetz hier scheiße baut oder sowas, nur der kick mit nem roller bisschen schneller zu fahren is halt da, ich glaub da kann mich jeder verstehen der nen roller hat ;)
aber auf jeden fall danke,
is eh schon vorbei hat nich viel gegeben.

Wen's interessiert: 1h polizeilicher Verkehrsunterricht und 12 soziale Arbeitstunden.

*CLOSE*
 

Kimbo

Bekanntes Mitglied
Nee, sorry, ich kann den Kick nicht nachvollziehen, den man hat, wenn man mit'm roller schneller fährt, weil ich ca. 2mal aufm Roller gefahren bin und die Teile einfach nur langweilig find ^^

Ich bin mehr der Auto-Typ und wenn 2 Räder, dann wenigstens richtiges Motorrad und kein Spielzeug ..

Naja, hauptsache, das ist für dich noch glimpflich ausgegangen ..
 

lukas2

Benutzer
Original von Telefon1
Hey @ all,
ich bin wegen sachbeschädigung vorbestraft und beim nächsten scheiß den ich bau gehts vorn richter.
Wie ist das,wird sachbeschädigung oder anderes mit verkehrsdelikten (zu schnell fahren,fahren ohne fahrerlaubnis) verknüpft oder wird des einzeln gezählt?
Danke

Ordnungsstrafen werden nicht mit Straftaten verbunden. Man köönnte sie eventuell zur Charakterisierung des Täters heranziehen. Für die zu erwartende Kriminalstrafe ist das Vorstrafenregister entscheidend.
 

lukas2

Benutzer
Original von Telefon1
jo danke soweit...
Also wenn ich dat jetz ma richtig verstanden hab,werden Verkehrsdelikte wegen ZU-Schnell-Fahren oder so nicht zu anderen straftaten wie z.b. in meinem fall sachbeschädigung hinzugezählt.

Addiert weden Strafsachen überhaupt nicht. Wenn schon dann wird eine Gesamtstrafe bebildet. Aber das auch nicht aus Ordnungswidrigkeiten und
Straftatbeständen. Die meisten, hier gemeinten Dinge aus dem Straßenverkehr, sind nun mal keine Straftaten

MfG
 

lukas2

Benutzer
Original von dutti
also, eine vorstrafe ist nicht mit einer bewährungs strafe gleich zu setzen.
heißt wenn du vorbestraft bist und wieder mist baust dann werden die konequenzen nur härter. soll heißen die wahrscheinlichkeit in "bau" zu gehen ist höher.
wenn du bewährungsstrafe bekommst dann gehste direkt ab wenn du die nächste straftat begehst.
in dem fall reicht dann schon schwarzfahren oder beleidigung.

Kann sein, muß nicht sein
 
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