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Erwachsenen-Themen
Rechte, Gesetzte + Justiz
Straf Gestzt zu lasch in Deutschland
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<blockquote data-quote="Puddingbrumsel" data-source="post: 69376" data-attributes="member: 2419"><p>Ich stimme Reinoldus zu.</p><p>Unsere Gesetze sind nicht zu lasch, nur die Umsetzung der Richter ist manchmal fragwürdig.</p><p>Und ja, die Gefängnisse sind voll, sie quellen quasi über. Darum reagiert die Justiz zum Teil auch so, um sich selbst zu entlasten. Jemanden, der auf Bewährung frei kommt (ob er dann Wiederholungstäter wird sei mal dahin gestellt), beantragt wenigstens keine Revision oder will später eine Verhandlung zur Halb- oder 3/4-Strafe haben.</p><p>Die meisten kleineren Verhandlungen werden heute innerhalb von ein paar Minuten abgehandelt, ohne auf den "Betroffenen" (so nenn ich den Angeklagten jetzt mal) wirklich einzugehen.</p><p></p><p>Ich plädiere für die striktere Trennung von Verbrechen und Vergehen. </p><p>Eine Person, die einen Menschen vergewaltigt oder (wissentlich) getötet hat, sollte in der Hölle schmoren. </p><p>Bei Personen, die als "Gelengenheitskriminelle" gelten (also z.B. bei leichten Betrugsfällen, Ladendiebstahl, Fahren ohne Führerschein etc) sind die Strafen oft höher als bei deren Kollegen, die wegen Vergewaltigung vor dem Richter standen.</p><p>Da stimmt die Relation vom Strafmaß einfach nicht.</p><p>Der Strafvollzug sollte auch getrennt werden. Wenn ich - Beispiel - zu 3 Monaten Haft wegen Fahren ohne Führerschein verurteilt wurde, möchte ich mir meine Zelle nicht unbedingt mit einem Vergewaltiger teilen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Puddingbrumsel, post: 69376, member: 2419"] Ich stimme Reinoldus zu. Unsere Gesetze sind nicht zu lasch, nur die Umsetzung der Richter ist manchmal fragwürdig. Und ja, die Gefängnisse sind voll, sie quellen quasi über. Darum reagiert die Justiz zum Teil auch so, um sich selbst zu entlasten. Jemanden, der auf Bewährung frei kommt (ob er dann Wiederholungstäter wird sei mal dahin gestellt), beantragt wenigstens keine Revision oder will später eine Verhandlung zur Halb- oder 3/4-Strafe haben. Die meisten kleineren Verhandlungen werden heute innerhalb von ein paar Minuten abgehandelt, ohne auf den "Betroffenen" (so nenn ich den Angeklagten jetzt mal) wirklich einzugehen. Ich plädiere für die striktere Trennung von Verbrechen und Vergehen. Eine Person, die einen Menschen vergewaltigt oder (wissentlich) getötet hat, sollte in der Hölle schmoren. Bei Personen, die als "Gelengenheitskriminelle" gelten (also z.B. bei leichten Betrugsfällen, Ladendiebstahl, Fahren ohne Führerschein etc) sind die Strafen oft höher als bei deren Kollegen, die wegen Vergewaltigung vor dem Richter standen. Da stimmt die Relation vom Strafmaß einfach nicht. Der Strafvollzug sollte auch getrennt werden. Wenn ich - Beispiel - zu 3 Monaten Haft wegen Fahren ohne Führerschein verurteilt wurde, möchte ich mir meine Zelle nicht unbedingt mit einem Vergewaltiger teilen. [/QUOTE]
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