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Anonymous
Guest
Bereits vor fast einem Jahr hat Spanien einmal wieder vom Europäschen Gerichtshof eine "Watsche" bekommen. Das ist nicht das erste Mal und wird sicher nicht das letzte Mal sein, wie ja seinerzeit schon die Strafe wegen überhöhter Gebühren bei der Fahrzeugeinfuhr zeigte.
Jetzt ging es darum, dass man in den Jahren 1997 bis 2006 eine unterschiedliche Besteuerung von Spaniern und Ausländern vorgenommen hatte, wenn diese eine Immobilie auf spanischem Land verkauften.
Bevor jedoch die große Hektik ausbricht, sollte man sich seine alten Verkaufsunterlagen einmal genau anschauen. In der Praxis wurden keine 35 % auf den Verkaufserlös, sondern (damals) 5 % auf den Verkaufspreis als Pauschalzahlung an das Finanzamt abgeführt. Wenn Sie nun eine Rechnung aufmachen, die 35 % von Erlös den 5 % vom Preis entgegensetzen und feststellen, dass sie immer noch zuviel bezahlt haben als jeder Spanier (15 % auf den Verkaufserlös), dann sollten sie tatsächlich Einspruch erheben. Der erste Weg wäre sicherlich zu der Gestoria/dem Steuerberater/dem Rechtsanwalt, der damals den Verkauf begleitete.
Jetzt ging es darum, dass man in den Jahren 1997 bis 2006 eine unterschiedliche Besteuerung von Spaniern und Ausländern vorgenommen hatte, wenn diese eine Immobilie auf spanischem Land verkauften.
Bevor jedoch die große Hektik ausbricht, sollte man sich seine alten Verkaufsunterlagen einmal genau anschauen. In der Praxis wurden keine 35 % auf den Verkaufserlös, sondern (damals) 5 % auf den Verkaufspreis als Pauschalzahlung an das Finanzamt abgeführt. Wenn Sie nun eine Rechnung aufmachen, die 35 % von Erlös den 5 % vom Preis entgegensetzen und feststellen, dass sie immer noch zuviel bezahlt haben als jeder Spanier (15 % auf den Verkaufserlös), dann sollten sie tatsächlich Einspruch erheben. Der erste Weg wäre sicherlich zu der Gestoria/dem Steuerberater/dem Rechtsanwalt, der damals den Verkauf begleitete.