STEUERRÜCKERSTATTUNGEN FÜR AUSLÄNDER

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Anonymous

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Bereits vor fast einem Jahr hat Spanien einmal wieder vom Europäschen Gerichtshof eine "Watsche" bekommen. Das ist nicht das erste Mal und wird sicher nicht das letzte Mal sein, wie ja seinerzeit schon die Strafe wegen überhöhter Gebühren bei der Fahrzeugeinfuhr zeigte.
Jetzt ging es darum, dass man in den Jahren 1997 bis 2006 eine unterschiedliche Besteuerung von Spaniern und Ausländern vorgenommen hatte, wenn diese eine Immobilie auf spanischem Land verkauften.
Bevor jedoch die große Hektik ausbricht, sollte man sich seine alten Verkaufsunterlagen einmal genau anschauen. In der Praxis wurden keine 35 % auf den Verkaufserlös, sondern (damals) 5 % auf den Verkaufspreis als Pauschalzahlung an das Finanzamt abgeführt. Wenn Sie nun eine Rechnung aufmachen, die 35 % von Erlös den 5 % vom Preis entgegensetzen und feststellen, dass sie immer noch zuviel bezahlt haben als jeder Spanier (15 % auf den Verkaufserlös), dann sollten sie tatsächlich Einspruch erheben. Der erste Weg wäre sicherlich zu der Gestoria/dem Steuerberater/dem Rechtsanwalt, der damals den Verkauf begleitete.
 
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Anonymous

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hahahahahahah.... das wär ja witzig, wenn Spanien den Hausverkäufern was zurück geben müsste.
Pikant ist: die sind ja schon lange über alle Berge und haben sich in ihrer Heimat zur Ruhe begeben. Da kann Spanien ja ganz schön sicher sein, dass keiner zum Abkassieren kommt. Clever, clever
 
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Anonymous

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Diese ganze Sache ist sowieso ein Witz. Steuerschulden verjähren in Spanien nach 4 Jahren. Sogar die Erbschaftssteuer!! Auch Schulden bei der SUMA (an der Costa Blanca wohlbekannt als privates Unternehmen, welches die lokalen Abgaben eintreibt) verfallen nach 4 Jahren. Daher kann man immer sicher sein, nach spätestens 3 1/2 Jahren noch schnell eine Rechnung zu erhalten.
Aber es dreht sich hierbei ja um die angebliche Steuerrückerstattung bei Immobilienverkäufen bis zum Jahre 2006. Wer nun ein wenig rechnet erkennt, dass man nur noch bis Ende 2010 das Recht hat, evtl. zuviel eingezogene Steuern für das Jahr 2006 zurück zu fordern. Und zwar NUR für 2006. Denn alles was die davor liegenden Jahre betrifft ist bereits verjährt.
Also was soll der ganze Zauber, fragt man sich doch, oder?
Wenn man so ein Gesetz verabschiedet, hätte man gleichzeitig die Verfährung für diese Immobilienverkäufe aufheben oder zumindest verlängern müssen.
Ich käme mir als Verkäufer vor, als würde ich an der Nase herum geführt.
Ich hoffe, zu diesem Thema mal eine Meinung zu hören!
 
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