Menü
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Kommentare Medien
Letzte Aktivität
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
Install the app
Installieren
Foren
Heim, Garten + Natur
Heim + Wohnen
Schimmel
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Nachricht
<blockquote data-quote="Tiiiinschen" data-source="post: 89798" data-attributes="member: 2580"><p>SCHIMMELPILZBEFALL IN MIETWOHNUNGEN</p><p>Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung gilt als Mietmangel. Über die Ursachen</p><p>und die Frage, wer für die Behebung der Schäden aufkommen muss, entsteht</p><p>in der Praxis häufig Streit, der am Ende oft vom Gericht - nach Anhörung</p><p>von Sachverständigen - entschieden werden muss.</p><p>Da Schimmelpilzbelastung in Innenräumen ein hygienisches Problem darstellt</p><p>und auch eine Gesundheitsbelastung nicht auszuschließen ist, sollten aus Gründen</p><p>der Gesundheitsvorsorge die Schäden, möglichst im gegenseitigen Einvernehmen</p><p>zwischen Mieter und Vermieter, rasch behoben werden. Bei ärztlichen</p><p>Attesten von gesundheitlichen Beschwerden aufgrund einer Schimmelpilzbelastung</p><p>ist es wichtig, dass die Diagnose einen plausiblen Zusammenhang zwischen</p><p>den Beschwerden und der Schimmelpilzbelastung erkennen lässt. </p><p></p><p>oda schau mal hier umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2227.pdf</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tiiiinschen, post: 89798, member: 2580"] SCHIMMELPILZBEFALL IN MIETWOHNUNGEN Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung gilt als Mietmangel. Über die Ursachen und die Frage, wer für die Behebung der Schäden aufkommen muss, entsteht in der Praxis häufig Streit, der am Ende oft vom Gericht - nach Anhörung von Sachverständigen - entschieden werden muss. Da Schimmelpilzbelastung in Innenräumen ein hygienisches Problem darstellt und auch eine Gesundheitsbelastung nicht auszuschließen ist, sollten aus Gründen der Gesundheitsvorsorge die Schäden, möglichst im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter, rasch behoben werden. Bei ärztlichen Attesten von gesundheitlichen Beschwerden aufgrund einer Schimmelpilzbelastung ist es wichtig, dass die Diagnose einen plausiblen Zusammenhang zwischen den Beschwerden und der Schimmelpilzbelastung erkennen lässt. oda schau mal hier umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2227.pdf [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Name
Authentifizierung
Antworten
Foren
Heim, Garten + Natur
Heim + Wohnen
Schimmel
Oben