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<blockquote data-quote="Gast4188" data-source="post: 139764"><p>Anfang Februar stellte die europäische Kommission den EU-US Privacy Shield vor, blieb dabei allerdings die Details der Vertrags schuldig. Die wurden nun veröffentlicht und sorgen bei Datenschützern für Kopfschütteln.</p><p></p><p>Grund für die Kritik ist vor allem ein Dokument aus dem Büro des US-Geheimdienstes. Es legt fest, in welchen Fällen EU-Bürger Ziel von digitaler Überwachung werden dürfen. Hatte die EU-Kommission zuvor noch von großen Zugeständnissen der Amerikaner in punkto Massenüberwachung geschwärmt, zeigt sich in dem Schreiben davon nichts mehr.</p><p></p><p>Man werde sich bei der Überwachung zwar an die Gesetzeslage in den USA halten, wobei die Geheimdienst-Observierung von oben autorisiert werden muss. Auch dürfe die Überwachung keine Bürgerrechte wie die Meinungsfreiheit verletzen und natürlich dürfe auch keine Wirtschaftsspionage gefördert werden.</p><p></p><p>Alle Inhalte sind altbekannt. Der laxe Umgang der USA mit diesen Regelungen hat überhaupt erst dazu geführt, dass Safe Harbor angegriffen und gestoppt wurde. Zumal sich auch die Liste der Ausnahmen nicht verändert hat.</p><p></p><p>Denn das Dokument erklärt auch, dass die Überwachung in sechs Fällen weiterhin möglich ist: Bei Terrorismus, Gefahren für die Cybersicherheit, Massenvernichtungswaffen, kriminelle Bedrohungen, mögliche Gefahren für die US-Streitkräfte sowie die NATO und das Ausspähen US-feindlicher Aktivitäten.</p><p></p><p>Diese Liste ist so weit gefasst, dass sich praktisch jeder Vorgang in irgendeiner Weise dazu ummünzen lässt. Der österreichische Datenschützer Max Schrems, der Safe Harbor durch seine Klage zu Fall gebracht hat, sieht es ähnlich fragwürdig.</p><p></p><p><a href="http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/rechtprodukthaftung/articles/523685/"><span style="font-size: 9px">Quelle</span></a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gast4188, post: 139764"] Anfang Februar stellte die europäische Kommission den EU-US Privacy Shield vor, blieb dabei allerdings die Details der Vertrags schuldig. Die wurden nun veröffentlicht und sorgen bei Datenschützern für Kopfschütteln. Grund für die Kritik ist vor allem ein Dokument aus dem Büro des US-Geheimdienstes. Es legt fest, in welchen Fällen EU-Bürger Ziel von digitaler Überwachung werden dürfen. Hatte die EU-Kommission zuvor noch von großen Zugeständnissen der Amerikaner in punkto Massenüberwachung geschwärmt, zeigt sich in dem Schreiben davon nichts mehr. Man werde sich bei der Überwachung zwar an die Gesetzeslage in den USA halten, wobei die Geheimdienst-Observierung von oben autorisiert werden muss. Auch dürfe die Überwachung keine Bürgerrechte wie die Meinungsfreiheit verletzen und natürlich dürfe auch keine Wirtschaftsspionage gefördert werden. Alle Inhalte sind altbekannt. Der laxe Umgang der USA mit diesen Regelungen hat überhaupt erst dazu geführt, dass Safe Harbor angegriffen und gestoppt wurde. Zumal sich auch die Liste der Ausnahmen nicht verändert hat. Denn das Dokument erklärt auch, dass die Überwachung in sechs Fällen weiterhin möglich ist: Bei Terrorismus, Gefahren für die Cybersicherheit, Massenvernichtungswaffen, kriminelle Bedrohungen, mögliche Gefahren für die US-Streitkräfte sowie die NATO und das Ausspähen US-feindlicher Aktivitäten. Diese Liste ist so weit gefasst, dass sich praktisch jeder Vorgang in irgendeiner Weise dazu ummünzen lässt. Der österreichische Datenschützer Max Schrems, der Safe Harbor durch seine Klage zu Fall gebracht hat, sieht es ähnlich fragwürdig. [URL="http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/rechtprodukthaftung/articles/523685/"][SIZE=1]Quelle[/SIZE][/URL] [/QUOTE]
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