Richter anzeige? ? ?

Fanta 4 life

Benutzer
und zwar es geht umfolgendes wir besitzen ein Haus und unser NAchbar hatte einen WAsserschaden der sich allerdings bei ihm nicht großartig bemerkbar machte, da das wasser ja nicht durch die fließen beim bad kommt,allerdings waren bei uns auf der seite gleich 2 wohnungen betroffen jeweils 2 wohnzimmer!!!
aufjedenfall hatten wir einen gutachter da, der sagte der wasserschaden kommt auch drüben vom nachbar!!nach 100 briefen an den nachbarn reagierte er net und zum gerichtstermin war er auch nicht anwesenend!!!
mein Mutter bekam recht
so JETZT der KRACHER!!!
der Typ reichte keine klage, sondern eine Beschwerde gegn i was ein und meine mum soll nu ne strafe + seine analtskosten zahlen!!!
dadaurch das es eine beschwerde war konnte i wie auch keine berufung oder revison dagegen angetreten werden!!!
jetzt eine Frage was kann ich gegn so ne arschlöcher machen? ? ?^^
plz helft
 

jACZi

Neuer Benutzer
Irgendwie recht dünne Informationen oder recht wirr.

Normalerweise, wenn er nen Wasserschaden verursacht und die Folgen bei euch
im Haus zu spüren sind, dann geht man hin zum Nachbarn, meldet ihm den
Schaden, er geht zu seiner Versicherung und die reguliert den Schaden.

Weigert er sich, dann geht man zum Anwalt seines Vertrauens. Der versucht es
nochmal mit einem netten Brief. Erreicht er nichts, dann wird es zur Anzeige gebracht
und in letzter Konsequenz wird vom Richter ein Sachverständiger/Gutachter
beauftragt, Schaden und Schadensursache zu ergründen.
Danach entscheidet der Richter.

Ich bin rechtlich zwar laie.. aber so denke ich mir sollte es ablaufen.
Warum der Nachbar keine Klage sondern eine Beschwerde eingereicht hat, versteh ich
nicht.. er ist in der Sache -so wie Du sie schilderst- der Angeklagte und nicht
der Kläger.
 

Fanta 4 life

Benutzer
also er reagierte auf keines der schreiben weder von meiner mum noch vom anwalt und zum gerichtstermin kam er auch net nur meine muter bekam ja die verfügung das haus zu betreten und die schäden wegzumachen auf seine kosten natürlich !!!
und dagegen warf er ne beschwerde ein
und der richter wahrscheinlich kurz vorm weekend nicht richtig durchgelesen ...
bubs hatter recht bekommen, was soll denn das? ? ?
 
G

Gast1299

Guest
Naja ich denke wenn ihr das schriftlich habt, dass ihr die Wohnung betreten dürft um den Schaden zu beheben ist die Klage nichtig.
Bin kein Jurist aber wäre logisch :p

Liebe Grüße
Mystisch
 
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