Rentenbesteuerung

Ich frage mal in die Runde wie Ihr es findet dass jetzt viele Rentner die Einkommenbesteuerung ihrer Rentne jetzt wahrscheinlich auch für zurückligende Jahre abführen müssen.

Ich frage mich, wenn es dann viele trifft die das dann nicht zahlen können.
Was geschieht dann in solchen Fällen.
Wird es zu Verschuldungen gar zu weiteren Insolvenzen kommen?
Wer sagt etwas dazu.
 

Babel

Aktives Mitglied
wenn es dann viele trifft die das dann nicht zahlen können.
Dann wird entweder bis zum Insolvenz vollstreckt, oder, wenn sowieso nichts zu holen ist, schon vorher die Forderung erlassen.
Denn im Insolvenzfall landet ja die Last wieder bei der Staat (Grundsicherung).
 

Sonnenschein

Bekanntes Mitglied
Ob Sie für Ihre Renten eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente ist.

Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nunmehr steuerlich gleich behandelt. Es wird nicht mehr danach unterschieden, ob es sich um eine lebenslange Leibrente (z.B. Altersrente)
oder um eine abgekürzte Leibrente (z.B. Erwerbsminderungsrente) handelt. Entscheidend ist nicht mehr der Ertragsanteil, sondern der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn.

Der andere steuerfreie Teil der Jahresrente wird als Rentenfreibetrag vom Finanzamt festgeschrieben und gilt in dieser Höhe für die gesamte Laufzeit der Rente. Für bereits bestehende Renten (Bestandsrenten) beträgt der Besteuerungsanteil 50 %. Rentenerhöhungen nach 2005 sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Für Renten, die nach 2005 beginnen, steigt der Besteuerungsanteil bis zum Jahr 2020 schrittweise um zwei Prozentpunkte pro Jahr auf 80 %. Danach steigt der Besteuerungsanteil um einen Prozentpunkt pro Jahr auf 100 % bis zum Jahr 2040.


lese hier:
Steuererklärung für Rentner mit Rechner
 
Oben