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<blockquote data-quote="der jung gebliebene" data-source="post: 7917" data-attributes="member: 206"><p>Hallo ihr jung gebliebenen.</p><p>Ich hätte folgende Frage: Wie verhält sich das mit der Rentenzahlung nachdem beide Elternteile verstorben sind und das bezieht sich insbesondere mit der Rentenzahlung nachdem vergangenen Oktober mein Vater unerwartet verstarb. Das heist das da die Rente für drei Monate weiter gezahlt wurde und das als so genanntes Überbrückungsgeld.</p><p>In diesem Zusammenhang meine eigentliche Frage: Wird auch dann dieses Überbrückungsgeld für die Hinterbliebenen für drei Monate weiter gezahlt.???</p><p>Wer also auch schon einmal diese oder eine ahnliche Frage hier gestellt hatte und mir da einen Tipp oder Ratschlag geben kann, den bitte ich mich doch mich zu informieren.</p><p>Danke und schönen Gruss aus der Bretagne</p><p>Walter</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="der jung gebliebene, post: 7917, member: 206"] Hallo ihr jung gebliebenen. Ich hätte folgende Frage: Wie verhält sich das mit der Rentenzahlung nachdem beide Elternteile verstorben sind und das bezieht sich insbesondere mit der Rentenzahlung nachdem vergangenen Oktober mein Vater unerwartet verstarb. Das heist das da die Rente für drei Monate weiter gezahlt wurde und das als so genanntes Überbrückungsgeld. In diesem Zusammenhang meine eigentliche Frage: Wird auch dann dieses Überbrückungsgeld für die Hinterbliebenen für drei Monate weiter gezahlt.??? Wer also auch schon einmal diese oder eine ahnliche Frage hier gestellt hatte und mir da einen Tipp oder Ratschlag geben kann, den bitte ich mich doch mich zu informieren. Danke und schönen Gruss aus der Bretagne Walter [/QUOTE]
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