Religionsfreiheit

Babel

Aktives Mitglied
Jeder darf seine Religion ausüben.

Da diese Ausübungsfreiheit nicht beschränkt ist, bringt diese Probleme mit sich.
Jeder will totale Religionfreiheit ausüben, weil nur sein Gott der Größte, unfehlbar sei. Sodass
alle Menschen allein ihm zu unterwerfen hätten.

Bin gespannt wie es weiter geht.
 

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Du machst hier mehrere Fehler. Zum einen ist nicht jede Religion monotheistisch. Auch ist nicht jede Religion totalitär. Zudem haben viele Religionen unzählige Strömungen und Interpretationen, die wenig in dein eingeschränktes Korsett passen. Zu guter Letzt, findet die Ausübung der Religion durchaus ihre Schranken im Gesetz und der Verfassung.
 

Babel

Aktives Mitglied
findet die Ausübung der Religion durchaus ihre Schranken im Gesetz und der Verfassung.

Wenn die Gläubiger das beherzigen, wäre ja kein Problem.
Andererseits aber ist es an sich auch wahr, dass man Gott mehr gehorchen muß als Menschen.
Zur Beruhigung: ich selbst gehöre nicht zu irgendeiner Religiongemeinschaft. Von keiner von denen bin ich überzeugt. ;)
 
G

Gast327

Guest
Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sie die Freiheit des Nächsten beschneidet.
In einer christlichen Kirche esse ich kein Eis oder pfeife gar vor mich hin. In einer Moschee ziehe ich die Schuhe aus und die Jacke an. Kurz: ich versuche, die Gefühle der Menschen nicht zu verletzen. Wenn ich aber merke, dass eine Religionsgemeinschaft ihren Glauben dazu benutzt, andere unterdrücken zu wollen, dann...... höre ich hier besser auf zu schreiben. LG Treff
 

Maitreya

Neuer Benutzer
Das sehen einige allerdings anders.
Zitat:
Religion darf kritisiert werden 14.06.2013

Eine „hochrangig besetzte Juristentagung“ hat sich mit dem Tatbestand der Gotteslästerung und der Frage befasst, ob man Religion kritisieren darf oder ob es eine Verschärfung des Blasphemiegesetzes brauche. Sie kam zu dem Ergebnis, dass eine Verschärfung des Blasphemiegesetzes gegen das Grundgesetz verstößt und beruft sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Ex- Verfassungsrichter Winfried Hassemer plädiert gar für die gänzliche Streichung des Gotteslästerungsparagraphen. Konstruktive Kritik ist in unserem Land kaum mehr zu finden. Wir haben eine Kultur der verbalen Verunglimpfung, wie sie in den 70er und 80er Jahren u.a. durch „Ekel Alfred“ und „Dallas“ eingeführt wurde und heute als völlig normal gilt. Konkret handelt es sich jedoch im vorliegenden Fall einmal mehr um gezielte Demontage vor allem gegenüber christlicher Akzeptanz. Wie heuchlerisch mutet da doch das Argument von Staatsrechtler Josef Isensee an, dass selbst eine „Vergiftung des geistigen Klimas“ das Verbot von Meinungsäußerungen nicht rechtfertige. Christen darf ich also straflos aufs Übelste beschimpfen. Homosexualität z.B. muss ich dagegen richtig und gut finden, weil ich mich sonst strafbar machte, würde ich mich dagegen äußern. Unsere Meinungsfreiheit ist die „Freiheit“, dem Diktat des Mainstream vorbehaltlos zu folgen, ansonsten trifft uns die ganze Wucht der Intoleranz, die in Wahrheit dahinter steckt und die vor fast nichts zurückschreckt. S&G ist ein Zeitdokument für unzählige solcher Beispiele.

von fe
Quellen/Links: Kölner Stadtanzeiger, 6.5.2013: „Religion darf kritisiert werden“
 
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