Hallo
Vor einem Vierteljahr habe ich mir Schuhe gekauft.
Die waren bequem, angenehm zu tragen, die Sohle war gepolstert
sie haben nur (heruntergesetzt) 20 € gekostet,
bis zum Wochenende war ich mit denen sehr zufrieden,
leider hat sich seitlich bei einem die Verleimung gelößt,
so das ein längerer tiefer Spalt längs der Sohle zu sehen war.
Auf den von mir aufgehobene Kassenzettel (Rückseite) waren keine AGB's aufgedruckt,
die auf irgend eine Frist hinwies, so war also auch die halbjährige Gewährleistungsfrist maßgeblich.
Im Laden hat die Verkäuferin zwar die Gültigkeit einer halbjährigen Gewährleistungsfrist bejaht,
sie sah sich aber die Sohlen der Schuhe an und erklärte mir das hier durch eine Starkbeanspruchung der Schuhe
die Gewährleistungsfrist nicht wirksam sei.
Aus Kulanzgründen würden sie aber die Schuhe reparieren.
Dieser Vorschlag kam mir entgegen, weil ich kaum solche bequeme Schuhe vorher hatte und sie gern trug.
Mir kam auch vorher in den Sinn so was vorzuschlagen,
ich unterließ das aber weil ich mir nicht vorstellen konnte das bei solch einen Verkaufspreis (19,95 €)
sich noch jemand hinstetzt und was repariert.
Unverständlich ist für mich trotzdem das Argument der Verkäuferin.
Die starken Gebrauchsspuren der Sohle sind doch eine Sache.
Die Sohle habe ich ja nicht reklamiert.
Das die seitliche Verleimung nicht hielt ist doch das Problem.
Wie ist denn dieser Ausschluß der Gewährleistunsfrist begründbar,
wenn man sich auf etwas ganz anderes bezieht?
Es ist tatsächlich so das ich mit diesen Schuhen viele ausgedehnten Spaziergänge und Wanderungen getätigt habe.
Da sind alleine schon deswegen wöchentlich ~50 km zusammengekommen, und das ein Vierteljahr lang.
Man sieht das an der Sohle, die ist aber o.k., da ist nichts schräg abgelaufen,
es sind nur Abnutzungsspuren erkennbar.
Das ärgert mich etwas, weil ich aber die vorgeschlagene Lösung lieber habe,
wie etwa Geld-Zurück, beschwere ich mich nicht.
Darf solch ein Defekt als nutzebedingt abgetan werden?
Gruß
Vor einem Vierteljahr habe ich mir Schuhe gekauft.
Die waren bequem, angenehm zu tragen, die Sohle war gepolstert
sie haben nur (heruntergesetzt) 20 € gekostet,
bis zum Wochenende war ich mit denen sehr zufrieden,
leider hat sich seitlich bei einem die Verleimung gelößt,
so das ein längerer tiefer Spalt längs der Sohle zu sehen war.
Auf den von mir aufgehobene Kassenzettel (Rückseite) waren keine AGB's aufgedruckt,
die auf irgend eine Frist hinwies, so war also auch die halbjährige Gewährleistungsfrist maßgeblich.
Im Laden hat die Verkäuferin zwar die Gültigkeit einer halbjährigen Gewährleistungsfrist bejaht,
sie sah sich aber die Sohlen der Schuhe an und erklärte mir das hier durch eine Starkbeanspruchung der Schuhe
die Gewährleistungsfrist nicht wirksam sei.
Aus Kulanzgründen würden sie aber die Schuhe reparieren.
Dieser Vorschlag kam mir entgegen, weil ich kaum solche bequeme Schuhe vorher hatte und sie gern trug.
Mir kam auch vorher in den Sinn so was vorzuschlagen,
ich unterließ das aber weil ich mir nicht vorstellen konnte das bei solch einen Verkaufspreis (19,95 €)
sich noch jemand hinstetzt und was repariert.
Unverständlich ist für mich trotzdem das Argument der Verkäuferin.
Die starken Gebrauchsspuren der Sohle sind doch eine Sache.
Die Sohle habe ich ja nicht reklamiert.
Das die seitliche Verleimung nicht hielt ist doch das Problem.
Wie ist denn dieser Ausschluß der Gewährleistunsfrist begründbar,
wenn man sich auf etwas ganz anderes bezieht?
Es ist tatsächlich so das ich mit diesen Schuhen viele ausgedehnten Spaziergänge und Wanderungen getätigt habe.
Da sind alleine schon deswegen wöchentlich ~50 km zusammengekommen, und das ein Vierteljahr lang.
Man sieht das an der Sohle, die ist aber o.k., da ist nichts schräg abgelaufen,
es sind nur Abnutzungsspuren erkennbar.
Das ärgert mich etwas, weil ich aber die vorgeschlagene Lösung lieber habe,
wie etwa Geld-Zurück, beschwere ich mich nicht.
Darf solch ein Defekt als nutzebedingt abgetan werden?
Gruß