Reklamation bei Defekten

Lucas

Aktives Mitglied
Hallo

Vor einem Vierteljahr habe ich mir Schuhe gekauft.
Die waren bequem, angenehm zu tragen, die Sohle war gepolstert
sie haben nur (heruntergesetzt) 20 € gekostet,
bis zum Wochenende war ich mit denen sehr zufrieden,
leider hat sich seitlich bei einem die Verleimung gelößt,
so das ein längerer tiefer Spalt längs der Sohle zu sehen war.

Auf den von mir aufgehobene Kassenzettel (Rückseite) waren keine AGB's aufgedruckt,
die auf irgend eine Frist hinwies, so war also auch die halbjährige Gewährleistungsfrist maßgeblich.

Im Laden hat die Verkäuferin zwar die Gültigkeit einer halbjährigen Gewährleistungsfrist bejaht,
sie sah sich aber die Sohlen der Schuhe an und erklärte mir das hier durch eine Starkbeanspruchung der Schuhe
die Gewährleistungsfrist nicht wirksam sei.
Aus Kulanzgründen würden sie aber die Schuhe reparieren.

Dieser Vorschlag kam mir entgegen, weil ich kaum solche bequeme Schuhe vorher hatte und sie gern trug.
Mir kam auch vorher in den Sinn so was vorzuschlagen,
ich unterließ das aber weil ich mir nicht vorstellen konnte das bei solch einen Verkaufspreis (19,95 €)
sich noch jemand hinstetzt und was repariert.

Unverständlich ist für mich trotzdem das Argument der Verkäuferin.
Die starken Gebrauchsspuren der Sohle sind doch eine Sache.
Die Sohle habe ich ja nicht reklamiert.
Das die seitliche Verleimung nicht hielt ist doch das Problem.
Wie ist denn dieser Ausschluß der Gewährleistunsfrist begründbar,
wenn man sich auf etwas ganz anderes bezieht?

Es ist tatsächlich so das ich mit diesen Schuhen viele ausgedehnten Spaziergänge und Wanderungen getätigt habe.
Da sind alleine schon deswegen wöchentlich ~50 km zusammengekommen, und das ein Vierteljahr lang.
Man sieht das an der Sohle, die ist aber o.k., da ist nichts schräg abgelaufen,
es sind nur Abnutzungsspuren erkennbar.

Das ärgert mich etwas, weil ich aber die vorgeschlagene Lösung lieber habe,
wie etwa Geld-Zurück, beschwere ich mich nicht.

Darf solch ein Defekt als nutzebedingt abgetan werden?

Gruß
 

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Also die Gewährleistung gilt für derartige Gebrauchsgegenstände, nur das sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt. Das einmal vorweg.
Ich würde sagen, ein Schuh ist zum gehen und laufen da und da muss auch der Hersteller davon ausgehen, dass ein solcher jeden Tag getragen wird und das abkönnen muss. Löst sich der Leim, ist das ganz klar ein Produktionsfehler, außer du läufst damit durch Säurepfützen, wovon man wohl kaum ausgehen wird.
 

Lucas

Aktives Mitglied
.... das sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt.
Das mit der Beweislast wäre zusätzlich ein gutes Argument gewesen hätte ich mich durchsetzen müssen.
Bei der nächsten Reklamation die ich irgend wann mal haben werde,
werde ich diesen Begriff in meiner Check-Liste (potentiell) auf Abruf haben um mich dann,
im Eventualfall noch besser durchsetzen zu können.

Die Verkäuferin meinete ja sie würden meine Reklamation aus Kulanzgründen annehmen und eine Reparatur durchführen lassen.
Das störte mich schon etwas weil ich glaubte aus einer starken Position heraus agieren zu können,
momentan stehe ich als Bittsteller da.
Hauptsache die Reparatur wird ordentlich ausgeführt.
Danke für die Antwort

Gruß
 

Joaquin

Administrator
Teammitglied
So gönnerhaft reagieren die in der Regel. Wenn Du dagegen bei Vodafone oder Telekom ein Handy gekauft hast, wollen die dann gerne alles auf den Hersteller abwälzen und kommen dann mit Garantie (eine freiwillige Leistung der Hersteller) und bei mir, wollten die sogar nie etwas von einer Gewährleistung gehört haben, also das zu dem der Verkäufer gesetzlich verpflichtet ist. Erstaunlich wie schnell sich das ändert, wenn man plötzlich die lokale Presse dazu einschaltet :)

Es ist erschreckend, wie viele Geschäfte wenig Wert auf echten Kundenservice legen, was für dumme Leute da teilweise beschäftigt werden und welche Lügen man dort teilweise aufgetischt bekommt.
 

Babel

Aktives Mitglied
Das passiert tagtäglich.
Im Grunde genommen steht der Verkäufer in Zwickmühle, gequetcht zwischen dem Käufer und Hersteller.
Zwar hat der Verkäufer denselben Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller, aber wegen der Zeitspanne von Lieferung bis zum Einzelverkauf, wird
zum Verkaufszeitpunkt die Gewährleistung gegenüber dem Hersteller längst abgelaufen sein ?
Vielleicht liegt der Zweck des Räumungsverkaufs o.ä. darin ? ;)

Was kann der Verkäufer für Herstellungsfehler, schließlich darf keiner für die Fehler anderen verantwortlich gemacht werden. (z.B. für die Schandtaten von den Nordafrikanern muß der Polizeichef gehen; so auch Fußballtrainer, wenn Fußballspiel verliert; und wer soll verantwortlich sein für die eingeschleucshten Krimineller im Lande ? :eek:)
 

Joaquin

Administrator
Teammitglied
in erster Linie gilt es ja die Kette klar zu definieren. Der Verbrsucher reklamiert beim Verkäufer und dieser dann beim dessen Zwischenhöndler und der dann beim Hersteller, je nachdem wie kurz oder lang die Kette ist. Diese Ansprüche sind dann auch rechtlich so weit geregelt.

Es wäre nämlich unzumutbar, wenn ich als Endverbraucher meinen Schuh bei dem Hersteller geltend machen müsste, denn ich ja noch nicht einmal kenne, weil ich dazu keine Unterlagen habe. Noch schlimmer könnte ja dann auch in diesem Fall der Hersteller sagen, dass es gar nicht seine Schuld ist, sondern die des Kleberherherstellers, der wiederum die Schuld bei einem Chemieliederanten sieht. So würde man sowohl als Kunde wie auch als Verkäufer am Ende der Kette seine möglichen Ansprüche überall auf der Welt sich zusammen suchen können und wohl nie erfüllt bekommen.

Also das man seine Ansprüche immer nur vom direkten Bezieher geltend macht, ist auch ein Schutz für den jeweiligen Verkäufer und macht nur so Sinn.
 

Babel

Aktives Mitglied
Ein Ladenbesitzer kaufte Fenstergummi und beauftragte Handwerker diese an Fenster anzubringen.
Es stellte sich später heraus, dass die Gummi von schlechter Qualität war.
Da machte der Ladenbesitzer den Handwerker dafür verantwortlich, und zahlte ihm dessen Rechnung nicht. :banghead:
 

Babel

Aktives Mitglied
ob er das überhaupt darf?

Zwar darf er das nicht, aber "verklagt mich doch" ! Und die Unterlegenen müssen ducken, klein beigeben, wegen der damit verbundenen (Vor-)Kosten;
zudem sind die Richter auch nur Menschen, können nicht vollkommend durchblicken, gerecht beurteilen. (vergl. 1.Korinthe 6:6)
Das ist nur ein von den miesen Spielen der "Stärkeren" (Mächtigerere, höhere Positionen, Banker, Reicherer, Brutalerer, ...) :mad:
 
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