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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 3153"><p>In einer Vorsorgevollmacht kann man Vertraute für das Alter bestimmen .</p><p>Die rechtliche Betreuung ist 1992 an die Stelle der Vormundschaft und Pflegschaft über Erwachsene getreten . </p><p>Sie wird eingerichtet m wenn ein Volljähriger aufgrund von psychischer Krankheit oder geistiger, seelicher bzw.</p><p>körperlicher Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann. Dann bestellt das Betreuungsgericht ,</p><p>das in der Regel im Amtsgericht untergebracht ist , einen Betreuer .</p><p>Betreuer werden meist Angehörige des Betroffenen. Betreuungen können auch von ehrenamtlichen</p><p>Betreuern , Anwälten , Berufsbetreuern oder Mitarbeitern eines Betreuungsvereins übernommen werden .</p><p>Die Arbeit des Betreuers wird vom Gericht überprüft, er muss dort regelmässig Rechenschaft ablegen ,</p><p>z.B. mit einem jährlichen Tätigkeitsbericht und einer Vermögensübersicht des Betroffenen.</p><p>Bereiche , um die sich der Betreuer kümmert , sind z.B. die Finanzen , der Aufenthalt , die Gesundheitssorge ,</p><p>Behördengänge oder die Post des Betroffenen . Die Betreuungsverfügung benennt die Personen, die man sich</p><p>als gesetzlichen Vertreter wünscht . Das Gericht kann diese Personen aber ablehnen, wenn sie sich nach Prüfung</p><p>als nicht ausreichend geeignet erweisen .</p><p>Eine Vorsorgevollmacht sollte daher nur Personen erteilt werden, die uneingeschränktes Vertrauen geniessen .</p><p>Sie kann nur aufsetzen , wer geschäftsfähig ist , daher möglichst früh daran denken.</p><p>Wichtig ist auch , im Notfall müssen sie sofort gefunden werden . Man kann sie u.a. auch beim</p><p>zuständigen Amtsgericht hinterlegen , oder im zentralen Vorsorgeregister .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 3153"] In einer Vorsorgevollmacht kann man Vertraute für das Alter bestimmen . Die rechtliche Betreuung ist 1992 an die Stelle der Vormundschaft und Pflegschaft über Erwachsene getreten . Sie wird eingerichtet m wenn ein Volljähriger aufgrund von psychischer Krankheit oder geistiger, seelicher bzw. körperlicher Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann. Dann bestellt das Betreuungsgericht , das in der Regel im Amtsgericht untergebracht ist , einen Betreuer . Betreuer werden meist Angehörige des Betroffenen. Betreuungen können auch von ehrenamtlichen Betreuern , Anwälten , Berufsbetreuern oder Mitarbeitern eines Betreuungsvereins übernommen werden . Die Arbeit des Betreuers wird vom Gericht überprüft, er muss dort regelmässig Rechenschaft ablegen , z.B. mit einem jährlichen Tätigkeitsbericht und einer Vermögensübersicht des Betroffenen. Bereiche , um die sich der Betreuer kümmert , sind z.B. die Finanzen , der Aufenthalt , die Gesundheitssorge , Behördengänge oder die Post des Betroffenen . Die Betreuungsverfügung benennt die Personen, die man sich als gesetzlichen Vertreter wünscht . Das Gericht kann diese Personen aber ablehnen, wenn sie sich nach Prüfung als nicht ausreichend geeignet erweisen . Eine Vorsorgevollmacht sollte daher nur Personen erteilt werden, die uneingeschränktes Vertrauen geniessen . Sie kann nur aufsetzen , wer geschäftsfähig ist , daher möglichst früh daran denken. Wichtig ist auch , im Notfall müssen sie sofort gefunden werden . Man kann sie u.a. auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen , oder im zentralen Vorsorgeregister . [/QUOTE]
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