Rasenmäher-Öl (Haftung)

Ultranice

Aktives Mitglied
Das deutsche Rechtssystem ist ja ziemlich interessant.^^
Und mich würde mal interessieren, wer bei folgender Situation Haftet:
Man besitzt einen Rasenmäher auf dem deutlich steht, dass man vor dem ersten Gebrauch Öl des Typ's 10W30 einfüllen soll.
Man füllt aber SAE-30 Öl ein, weil auf der Verpackung steht, dass es für alle 4-Takt Rasenmäher geeignet ist.
Die Garantie wäre damit ja futsch. Man hat ja die Anweisungen der Hersteller nicht beachtet. Aber kann man durchsetzen, (vor Gericht) dass man den Kaufpreis rückerstattet bekommt, oder dass der Öl-Hersteller einem den Kaufpreis erstatten muss? Immerhin hat der Öl-Hersteller behauptet, dass man das Öl verwenden kann.^^
 

White Noise

Aktives Mitglied
Gilt nat. das was in der Anweisung des Herstellers steht. Das Gerät ist dafür spezifiziert - wer das Gerät anders verwendet / benutzt etc. verwirkt nat. die Garantie.
 

Ultranice

Aktives Mitglied
Das weiß ich, aber ich kann ja auch sagen, dass der Hörsteller behauptet, dass sein Öl für ALLE 4 Takt Rasenmäher gebraucht werden kann. So wie ich das deutsche Rechtssystem kenne wird dann doch bestimmt der Öl-Hersteller zur Rechenschaft gezogen.^^
 

White Noise

Aktives Mitglied
Nö - der Öl-Hersteller hat mit dem Rasenmäher nichts zu tun. Es gilt grundsätzlich das was der Gerätehersteller angibt.

Ich wüsste keinen Fall wo es Probleme wegen Öl gab - und letztlich lohnt sich bei handelsüblichen Mähern ein Prozess sowieso nicht...
 
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