Nebentätigkeit beim AG durchsetzen

nikoko

Benutzer
Moin zusammen,

folgendes:

Bin derzeit Angestellter (Vollzeit) und will jetzt nebenbei noch einer Nebentätigkeit nachgehen. Allerdings kann ich aus der Erfahrung von Arbeitskollegen berichten, dass sich der Chef da oft quer stellt.

Hab mir mal hier (http://www.lexware.de/mitarbeiter-und-gehalt/nebentaetigkeiten-welche-nebenjobs-muss-ich-als-arbeitgeber-dulden) Infos zum Thema eingeholt. Arbeitsvertragliche Pflichten sind auf keinen Fall gefährdet, gesetzliche Arbeitszeit-Regeln werden auch nicht verletzt, allerdings befürchte ich, dass mein Chef mit einen Strick draus dreht und meine Nebentätigkeit als "Konkurrenz" für unser Unternehmen wertet (der "andere" Betrieb ist in derselben Branche tätig, bedient aber ein völlig anderes Klientel!).

Hat jemand iwelche Erfahrungen, Tipps oder am besten rechtliche Fakten parat, auf die ich mich berufen kann?

Danke schon mal!
 
G

Gast4188

Guest
Was der Arbeitnehmer nach der Arbeit in der Freizeit macht, geht den Arbeitgeber nichts an.
Allerdings lässt das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) eine Nebentätigkeit wohl nur für Teilzeitangestellte zu.
Außerdem darf kein Nebenjob zum Nachteil des Hauptarbeitgebers ausgeübt werden und folglich ist die Ausübung von Tätigkeiten untersagt, an deren Unterlassung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat.
In besonderen Fällen z.B. Konkurrenz kann der AG einen derartigen Nebenjob nicht nur untersagen sondern dem Arbeitnehmer auch kündigen. Also, in der selben Branche und Region - das geht gar nicht.

Kurz und gut, du befindest dich rechtlich auf sehr dünnem Eis. :mad: Ich persönlich würde darüber hinaus sehr vorsichtig mit solchen Informationen gegenüber meinem AG sein. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, ein solches Ansinnen an meinen AG heranzutragen. Trenne die Dinge sorgfältig, dann brauchst du deinen AG nicht einmal zu fragen. Übrigens sind solche Klauseln, nach denen man fragen muss, auch wenn sie im Arbeitsvertrag stehen, unwirksam weil das gegen das Recht der freien Berufsausübung verstößt
 
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