Hallö^^
Ich dachte ich frag mal etwas,was auch schon recht alltäglich ist und was mich schon etwas länger beschäftigt.Ich hab mich in letzter Zeit ein bisschen mehr mit dem Zahlungssystemen befasst,also alles was so davon handelt.
Jetzt wo ich kurz vor meinem Schulabschluss stehe,überleg ich etwas in dieser Richtung zu machen.
"Das Problem auf das ich gestoßen bin ist:
Dieser Verzug tritt dann ein, wenn die auf der Rechnung angegebene Frist überschritten worden ist, automatisch aber spätestens nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung."
( C&P -> Gebühren )
Das bedeutet ja,nach 30 Tagen kann man eine Mahnung schicken,und dafür auch Mahngebühren erheben kann.
ABER : Man kann ja auch eine kürzere Frist setzen und mein Problem ist,wenn man jetztsagen wir eine Frist von 2Tagen nur setzt,ist das dann rechtskräftig?
Also das man direkt nach 2Tagen wenn die Frist vorbei ist eine Mahnung schreibt?
Dann wäre ja abzocke,aber wäre das rechtens?
Ich dachte ich frag mal etwas,was auch schon recht alltäglich ist und was mich schon etwas länger beschäftigt.Ich hab mich in letzter Zeit ein bisschen mehr mit dem Zahlungssystemen befasst,also alles was so davon handelt.
Jetzt wo ich kurz vor meinem Schulabschluss stehe,überleg ich etwas in dieser Richtung zu machen.
"Das Problem auf das ich gestoßen bin ist:
Dieser Verzug tritt dann ein, wenn die auf der Rechnung angegebene Frist überschritten worden ist, automatisch aber spätestens nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung."
( C&P -> Gebühren )
Das bedeutet ja,nach 30 Tagen kann man eine Mahnung schicken,und dafür auch Mahngebühren erheben kann.
ABER : Man kann ja auch eine kürzere Frist setzen und mein Problem ist,wenn man jetztsagen wir eine Frist von 2Tagen nur setzt,ist das dann rechtskräftig?
Also das man direkt nach 2Tagen wenn die Frist vorbei ist eine Mahnung schreibt?
Dann wäre ja abzocke,aber wäre das rechtens?