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Rechte, Gesetzte + Justiz
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<blockquote data-quote="bokos" data-source="post: 125244" data-attributes="member: 2909"><p>Die 30 Tage Frist beginnt vom Tag der fälligkeit, frühestens von dem Tag, an dem die Ware/Dienstleistung beim Empfänger eingetroffen ist.</p><p></p><p>Wenn in der Rechnung steht "zahlbar sofort" bedeutet es, dass in 30 Tagen die Zahlung fällig ist.</p><p></p><p>Wenn in der Rechnung steht "zahlbar in 14 tagen" oder "zahlbar bis spätestens am xx.xx.xx" dann beginnen die 30 Tage erst ab diesen Moment wo die 14 tage oder das Datum vorbei sind.</p><p></p><p>Anders gesagt: Hast du ein Zahlungsziel von 14 Tagen, dann kommst du erst nach 44 Tagen in Zahlungsverzug. Oder wie in deinem Beispiel eine Zahlungsfrist von 2 Tagen dann tritt der Zahlungsverzug nach 32 Tagen in kraft.</p><p></p><p></p><p>Bei der ersten Zahlungserinnerung (Mahnung) darf keine Mahngebühr, Verzugszinsen usw. erhoben werden. Dies darf erst geschehen, wenn nach der ersten Zahlungserinnerung mit angemessener Fristsetzung keine Zahlung erfolgt und eine zweite Zahlungserinnerung verschickt wird. Dann darf man ab dieser dann eine Mahngebühr erheben. Diese darf aber auch nicht willkürlich hoch angesetzt sein, sondern muß den jeweiligen Kosten die dadurch anfallen entsprechen. Also wenn Kosten von 10 € anfallen, dann darf man keine 500€ verlangen.</p><p></p><p>Kann der Schuldner aber nachweisen, dass durch die Mahnung keine Kosten von 10 € angefallen sind, sondern weniger, dann muß der Gläuber seine Gebühren für diese Mahnung entsprechend senken.</p><p></p><p>Schau mal <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html">hier</a> und <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html">hier </a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="bokos, post: 125244, member: 2909"] Die 30 Tage Frist beginnt vom Tag der fälligkeit, frühestens von dem Tag, an dem die Ware/Dienstleistung beim Empfänger eingetroffen ist. Wenn in der Rechnung steht "zahlbar sofort" bedeutet es, dass in 30 Tagen die Zahlung fällig ist. Wenn in der Rechnung steht "zahlbar in 14 tagen" oder "zahlbar bis spätestens am xx.xx.xx" dann beginnen die 30 Tage erst ab diesen Moment wo die 14 tage oder das Datum vorbei sind. Anders gesagt: Hast du ein Zahlungsziel von 14 Tagen, dann kommst du erst nach 44 Tagen in Zahlungsverzug. Oder wie in deinem Beispiel eine Zahlungsfrist von 2 Tagen dann tritt der Zahlungsverzug nach 32 Tagen in kraft. Bei der ersten Zahlungserinnerung (Mahnung) darf keine Mahngebühr, Verzugszinsen usw. erhoben werden. Dies darf erst geschehen, wenn nach der ersten Zahlungserinnerung mit angemessener Fristsetzung keine Zahlung erfolgt und eine zweite Zahlungserinnerung verschickt wird. Dann darf man ab dieser dann eine Mahngebühr erheben. Diese darf aber auch nicht willkürlich hoch angesetzt sein, sondern muß den jeweiligen Kosten die dadurch anfallen entsprechen. Also wenn Kosten von 10 € anfallen, dann darf man keine 500€ verlangen. Kann der Schuldner aber nachweisen, dass durch die Mahnung keine Kosten von 10 € angefallen sind, sondern weniger, dann muß der Gläuber seine Gebühren für diese Mahnung entsprechend senken. Schau mal [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html]hier[/URL] und [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html]hier [/URL] [/QUOTE]
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