Lehrermangel - Lehrkräftemangel: Erzieherinnen mit DDR-Lehrbefähigung sollen es richten

Joaquin

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Im Bundesamt Thüringen ist der Lehrermangel mittlerweile so groß geworden, dass man ehemalige "DDR-Pädagogen" in die Schulklassen holt. Um kurz die Situation in Thüringen zu skizzieren sei gesagt, dass bei 256 Schulklassen Noten auf den Zeugnissen fehlten, davon waren 15 Abschlussklassen betroffen. Insgesamt blieben 70 Lehrerstellenbis zum Schuljahresbeginn unbesetzt.

Um nun dem Lehrermangel kurzfristig entgegenzutreten, werden Erzieherinnen für den Schulunterricht reaktiviert, welche zu DDR-Zeiten eine Lehrbefähigung erworben hatten. Diese hatten in der Regel die Lehrbefähigung durch ein Studium an den Instituten für Lehrerbildung - Fachschulen, für welchen man damals kein Abitur benötigte. Das Bundesministerium hat hierzu bei knapp 1000 Horterzieherinnen angefragt, ob diese nicht an Grundschulen unterrichten möchten.

Grund zum Ärgern gibt es allemal, da sie trotz gleicher Arbeit für diese Lehrtätigkeit, sie nicht ebenfalls gleich entlohnt werden, wie eine Grundschullehrerin. Immerhin soll eine Unterrichtsstunde mit 1,5 Zeitstunden berechnet werden. Ein System was nicht gerade neu ist, denn in Sachsen-Anhalt und Brandenburg werden Erzieherinnen mit DDR-Lehrbefähigung schon seit zwei Jahren in den Grundschulen eingesetzt.

https://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/a/video-252070.html

Ob und inwieweit hier Erzieherinnen mit DDR-Lehrberechtigungen mit Grundschullehrerinnen gleichwertig anzusehen sind, zeigt das folgende Urteil aus dem Jahre 1995:
ENTSCHEIDUNG
1. Eingruppierung einer Erzieherin mit Lehrbefähigung für die unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der DDR.2. a) Die Lehrbefähigung für die unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule gilt nach Artikel 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages im Gebiet der neuen Bundesländer weiter (s.a.: BAG, Urteil vom 25.2.1993 - 8 AZR 246/92 -). b) Berechtigte die vom Kläger erlangte Lehrbefähigung zur Lehrertätigkeit, dann kommt es auf etwaige Unterschiede in der Ausbildung nicht an. Die Ausbildungen gelten als gleichwertig.
LAG Chemnitz (10 Sa 260/94)
Datum: 29.03.1995
 
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Anonymous

Guest
Bitter für die alten Damen, welchen nach der Wiedervereinigung ihre Qualifikation quasi aberkannt wurde und nun wohl Not am Mann besteht, sollen sie die Kastanien aus dem Feuer holen.
 
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