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Anonymous
Guest
Ein Mieter kann nicht seinen Vermieter für Schnarchgeräusche aus der Nachbarschaftswohnung haftbar machen.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Bonn hervor. Der Mieter war aus seiner Wohnung ausgezogen , weil ihn Schnarchgeräusche aus der Nachbarwohnung störten. Er verlangte vom Vermieter die Übernahme der Umzugskosten von über
7000 EURO . Der Kläger blieb auf seinen Kosten sitzen .
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Bonn hervor. Der Mieter war aus seiner Wohnung ausgezogen , weil ihn Schnarchgeräusche aus der Nachbarwohnung störten. Er verlangte vom Vermieter die Übernahme der Umzugskosten von über
7000 EURO . Der Kläger blieb auf seinen Kosten sitzen .