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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 2951"><p>Hund beim Gassi gehen : Auf einer Kreuzfahrt machte der Hund eines Künstlers des Show - Programms zweimal täglich auf dem Passagierdeck sein Geschäft. Die Gäste verlangten später eine Preisminderung - vergeblich. </p><p>Das Amtsgericht Offenbach urteilte , dass durch den Hund " keinerlei gesundheitliche Risiken verursacht wurden " . Denn das Tier habe " verschiedene medizinische Tests durchlaufen " , bevor es mit an Bord kommen durfte .</p><p>( Amtsgericht Offenbach am Main , 340C 29/08)</p><p></p><p>Möbelzuschuss : Scheitert der Versuch eines Arbeitslosengeld - II Empfängers , sich selbst zu töten, und hat er vor dem Suizidversuch seine komplette Wohnungseinrichtung zum Sperrrmüll gebracht , so steht ihm nach der stationären Behandlung ein Zuschuss für neue Einrichtungsgegenstände zu. Die Arbeitsagentur kann nicht argumentieren , der Mann habe den Verlust der ursprünglichen Einrichtungsgegenstände selbst verschuldet . Das Sozialgericht entschied , der Mann habe den Zustand seiner Wohnung nicht ohne wichtigen Grund herbeigeführt. Schliesslich habe er sich das Leben nehmen und einem potenziellen Nachmieter eine geräumte Wohnung hinterlassen wollen.</p><p>(Sozialgericht Düsseldorf , Az:S35AS 206/07)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 2951"] Hund beim Gassi gehen : Auf einer Kreuzfahrt machte der Hund eines Künstlers des Show - Programms zweimal täglich auf dem Passagierdeck sein Geschäft. Die Gäste verlangten später eine Preisminderung - vergeblich. Das Amtsgericht Offenbach urteilte , dass durch den Hund " keinerlei gesundheitliche Risiken verursacht wurden " . Denn das Tier habe " verschiedene medizinische Tests durchlaufen " , bevor es mit an Bord kommen durfte . ( Amtsgericht Offenbach am Main , 340C 29/08) Möbelzuschuss : Scheitert der Versuch eines Arbeitslosengeld - II Empfängers , sich selbst zu töten, und hat er vor dem Suizidversuch seine komplette Wohnungseinrichtung zum Sperrrmüll gebracht , so steht ihm nach der stationären Behandlung ein Zuschuss für neue Einrichtungsgegenstände zu. Die Arbeitsagentur kann nicht argumentieren , der Mann habe den Verlust der ursprünglichen Einrichtungsgegenstände selbst verschuldet . Das Sozialgericht entschied , der Mann habe den Zustand seiner Wohnung nicht ohne wichtigen Grund herbeigeführt. Schliesslich habe er sich das Leben nehmen und einem potenziellen Nachmieter eine geräumte Wohnung hinterlassen wollen. (Sozialgericht Düsseldorf , Az:S35AS 206/07) [/QUOTE]
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