Menü
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Kommentare Medien
Letzte Aktivität
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
Install the app
Installieren
Foren
Erwachsenen-Themen
Rechte, Gesetzte + Justiz
Kuriose Urteile aus der Justiz
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Nachricht
<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 2950"><p>Betr. Geschlechtsumwandlung : Eine Frau liess eine operative Geschlechtsumwandlung vornehmen .Anschliessend versuchte der </p><p>Mann einen Schwerbehinderungsgrad anerkannt zu bekommen mit dem Argument, er könne sich nicht mehr fortpflanzen. </p><p>Frauen , denen die Gebärmutter sowie die Eierstöcke entfernt worden sind , würden schliesslich auch als Behinderte anerkannt, so seine Argumentation - mit der er beim Landessozialgericht Baden - Württemberg aber auf taube Ohren stiess. Es sei die eigene Entscheidung gewesen , sich operieren zu lassen. Ferner habe die Umwandlung an sich keine unmittelbare Gesundheitsbeeinträchtigung verursacht, die als eigenständige Behinderung anzuerkennen sei .</p><p>Landessozialgericht Baden - Württemberg Az : L 8 SB 3543/09</p><p></p><p>" Dringendes Bedürfnis " : Ein Autofahrer gab an , deswegen 82km/h in einer 50er Zone gefahren zu sein, weil er dringend auf die Toilette musste . Er whrte sich gegen das einmonatige Fahrverbot und gegen die Geldstrafe von 160Euro aber vergeblich. Sein Argument, er hätte nicht in den Wald gehen können, weil er dann ein Bussgeldverfahren wegen " Wildpinkeln " riskiert hätte, </p><p>zog vor dem Amtsgericht Berlin - Tiergarten nicht. Eine Notdurft rechtfertige keine Raserei .</p><p>Amtsgericht Berlin- Tiergarten Az:321OWi 514/10</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 2950"] Betr. Geschlechtsumwandlung : Eine Frau liess eine operative Geschlechtsumwandlung vornehmen .Anschliessend versuchte der Mann einen Schwerbehinderungsgrad anerkannt zu bekommen mit dem Argument, er könne sich nicht mehr fortpflanzen. Frauen , denen die Gebärmutter sowie die Eierstöcke entfernt worden sind , würden schliesslich auch als Behinderte anerkannt, so seine Argumentation - mit der er beim Landessozialgericht Baden - Württemberg aber auf taube Ohren stiess. Es sei die eigene Entscheidung gewesen , sich operieren zu lassen. Ferner habe die Umwandlung an sich keine unmittelbare Gesundheitsbeeinträchtigung verursacht, die als eigenständige Behinderung anzuerkennen sei . Landessozialgericht Baden - Württemberg Az : L 8 SB 3543/09 " Dringendes Bedürfnis " : Ein Autofahrer gab an , deswegen 82km/h in einer 50er Zone gefahren zu sein, weil er dringend auf die Toilette musste . Er whrte sich gegen das einmonatige Fahrverbot und gegen die Geldstrafe von 160Euro aber vergeblich. Sein Argument, er hätte nicht in den Wald gehen können, weil er dann ein Bussgeldverfahren wegen " Wildpinkeln " riskiert hätte, zog vor dem Amtsgericht Berlin - Tiergarten nicht. Eine Notdurft rechtfertige keine Raserei . Amtsgericht Berlin- Tiergarten Az:321OWi 514/10 [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Name
Authentifizierung
Antworten
Foren
Erwachsenen-Themen
Rechte, Gesetzte + Justiz
Kuriose Urteile aus der Justiz
Oben