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<blockquote data-quote="trebla" data-source="post: 9302" data-attributes="member: 112"><p>Schadenverhütung : Zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Kunden als Vertragspartner können unterschiedliche Massnahmen zur vorsorglichen Verhütung von Schäden vereinbart werden . Beispielsweise kann bereits durch einen Zusatz in der Police</p><p>( Der Versicherungsschutz erlischt automatisch bei Eintritt eines Schadens ) eine absolut sichere und lückenlose Schadenverhütung betrieben werden , die dem Kunden den wichtigen Vorteil bietet , erkleckliche Prämiennachlässe erzielen zu können . Sehr beliebt ist auch die sog. " Stichtagsklausel", durch die vertraglich vereinbart wird , dass nur an bestimmtem Wochentagen , den " Stichtagen ,</p><p>Versicherungsschutz besteht ...............................</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="trebla, post: 9302, member: 112"] Schadenverhütung : Zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Kunden als Vertragspartner können unterschiedliche Massnahmen zur vorsorglichen Verhütung von Schäden vereinbart werden . Beispielsweise kann bereits durch einen Zusatz in der Police ( Der Versicherungsschutz erlischt automatisch bei Eintritt eines Schadens ) eine absolut sichere und lückenlose Schadenverhütung betrieben werden , die dem Kunden den wichtigen Vorteil bietet , erkleckliche Prämiennachlässe erzielen zu können . Sehr beliebt ist auch die sog. " Stichtagsklausel", durch die vertraglich vereinbart wird , dass nur an bestimmtem Wochentagen , den " Stichtagen , Versicherungsschutz besteht ............................... [/QUOTE]
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