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<blockquote data-quote="trebla" data-source="post: 11358" data-attributes="member: 112"><p>Wandelschuldverschreibung : Die Verschreibung von " Wandelschulden " soll künftig zu den ärztlichen Leistungen gehören , die von den privaten Krankenversicherern im Tahmen der Krankheistkosten - Vollversicherung auf Antrag übernommen werden können . Eine dementsprechende Änderung der Versicherungsbedingungen ist beim Bundesaufsichtsamt bereits beantragt . </p><p>Mit dieser verbraucherfreundlichen Massnahme folgen die Versicherungsgesellschaften einem offenkundigen Trend im Heilwesen : Die zeitgemässe " Wandelschuldverschreibung " hat der unmodernen " Schuldzuweisung " mehr und mehr den Rang abgelaufen . Immer häufiger begnügen sich die Ärzte nicht mehr damit , dem Patienten die Schuld verbal zuzuweisen , etwa mit den Worten " Das kommt vom vielen Rauchen ", sondern die händigen dem Patienten eine schriftliche Schuldverschreibung aus . Diese besteht aus holzfreiem Papier , bedruckt ( aus Diätgründen nur halbfett ) mit der Zeile</p><p>" Das kommt vom:" und einer Reihe von stichhaltigen Gründen , z.B. " Rauchen , Saufen , Arbeiten, Faulenzen " u.v.a.m. ,</p><p>die je nach Bedarf anzukreuzen sind . Durch diese sensationelle Neuerung kann ohne grossen Aufwand die Diagnose dem </p><p>letzgefrönten Laster angepasst werden , was man " wandeln " nennt ( daher auch Lebenswandel ) . </p><p>Der Patient hat sogar das gesetzlich verbriefte " Recht auf Wandlung ," welches meist mit den Worten</p><p>" Steh auf und wandle " vom Arzt gefordert wird ....................</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="trebla, post: 11358, member: 112"] Wandelschuldverschreibung : Die Verschreibung von " Wandelschulden " soll künftig zu den ärztlichen Leistungen gehören , die von den privaten Krankenversicherern im Tahmen der Krankheistkosten - Vollversicherung auf Antrag übernommen werden können . Eine dementsprechende Änderung der Versicherungsbedingungen ist beim Bundesaufsichtsamt bereits beantragt . Mit dieser verbraucherfreundlichen Massnahme folgen die Versicherungsgesellschaften einem offenkundigen Trend im Heilwesen : Die zeitgemässe " Wandelschuldverschreibung " hat der unmodernen " Schuldzuweisung " mehr und mehr den Rang abgelaufen . Immer häufiger begnügen sich die Ärzte nicht mehr damit , dem Patienten die Schuld verbal zuzuweisen , etwa mit den Worten " Das kommt vom vielen Rauchen ", sondern die händigen dem Patienten eine schriftliche Schuldverschreibung aus . Diese besteht aus holzfreiem Papier , bedruckt ( aus Diätgründen nur halbfett ) mit der Zeile " Das kommt vom:" und einer Reihe von stichhaltigen Gründen , z.B. " Rauchen , Saufen , Arbeiten, Faulenzen " u.v.a.m. , die je nach Bedarf anzukreuzen sind . Durch diese sensationelle Neuerung kann ohne grossen Aufwand die Diagnose dem letzgefrönten Laster angepasst werden , was man " wandeln " nennt ( daher auch Lebenswandel ) . Der Patient hat sogar das gesetzlich verbriefte " Recht auf Wandlung ," welches meist mit den Worten " Steh auf und wandle " vom Arzt gefordert wird .................... [/QUOTE]
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