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<blockquote data-quote="trebla" data-source="post: 10665" data-attributes="member: 112"><p>Sonderausgaben : Der § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die Sonderausgaben . Als solche bezeichnet manalle in ihrer Höhe aussergewöhnlichen Geldausgaben , vor allem Aufwendungen für Ehefrau bzw. Freundin ( Geschmeide, Hüte , Pelze u.ä. ) aber auch Taschengeldzahlungen an volljährige Töchter und ganz besonders wichtig , die Prämienzahlungen an Versicherungsgesellschaften.</p><p>Wenn diese Prämien die Höhe des Nettoeinkommens erreicht haben , fällt es leicht , die von Finanzbeamten häufig gestellte Frage </p><p>" Wovon leben sie eigentlich? " mit Hilfe des § 10 EStG kurz und präzise zu beantworten : "Von der Steuerrückerstattung natürlich .........."</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="trebla, post: 10665, member: 112"] Sonderausgaben : Der § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die Sonderausgaben . Als solche bezeichnet manalle in ihrer Höhe aussergewöhnlichen Geldausgaben , vor allem Aufwendungen für Ehefrau bzw. Freundin ( Geschmeide, Hüte , Pelze u.ä. ) aber auch Taschengeldzahlungen an volljährige Töchter und ganz besonders wichtig , die Prämienzahlungen an Versicherungsgesellschaften. Wenn diese Prämien die Höhe des Nettoeinkommens erreicht haben , fällt es leicht , die von Finanzbeamten häufig gestellte Frage " Wovon leben sie eigentlich? " mit Hilfe des § 10 EStG kurz und präzise zu beantworten : "Von der Steuerrückerstattung natürlich .........." [/QUOTE]
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