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<blockquote data-quote="trebla" data-source="post: 10398" data-attributes="member: 112"><p>VVG : Immer wieder treten unvermutet Situationen ein , in denen die Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft dazu gezwungen sind , schöpferisch tätig zu werden . Diese Kreativität ist besonders dann gefordert , wenn Kunden mit Bitten um Entschädugung für Schadenfälle , Beitragsstundungswünschen oder gar Kündigungen an sie herantreten. Dann werden mit ganzer Schaffenskraft alle denkbaren Gegenargumente , Ausreden und Drohungen gesammelt, zusammengestellt und dem Kunden entgegengescghleudert .</p><p>Da es auf Dauer sehr mühsam war und obendrein wegen des hohen Papierverbrauchs auch unrationell , sammelte man alle gängigen Verunsicherungsformeln und trug sie in einem Büchlein zusammen , das " Verzeichnis der Vorwände und Gruselmärchen " kurz</p><p>" VVG " genannt wurde . Von dem Zeitpunkt an konnten alle unverschämten Anträge kurz und bündig abgeschmettert werden , indem nur noch die passende Begründung aus der Broschüre herausgesucht und im Ablehnungschreiben lediglich der zutreffende Paragraph genannt wurde , Beispiel : Oft wird auf § 39 VVG verwiesen . Hinter diesem ominösen Paragraphen verbirgt sich die Standardentgegnung auf ein Leistungsgesuch : Wie bitte , lieber Kunde , wir sollen zahlen ? Im Gegenteil, entrichte bitte du gefälligst weiter deinen Beitrag ."</p><p>Diese kleine Exempel verdeutlicht die Arbeitsvereinfachung durch das VVG vortrefflich ........................</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="trebla, post: 10398, member: 112"] VVG : Immer wieder treten unvermutet Situationen ein , in denen die Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft dazu gezwungen sind , schöpferisch tätig zu werden . Diese Kreativität ist besonders dann gefordert , wenn Kunden mit Bitten um Entschädugung für Schadenfälle , Beitragsstundungswünschen oder gar Kündigungen an sie herantreten. Dann werden mit ganzer Schaffenskraft alle denkbaren Gegenargumente , Ausreden und Drohungen gesammelt, zusammengestellt und dem Kunden entgegengescghleudert . Da es auf Dauer sehr mühsam war und obendrein wegen des hohen Papierverbrauchs auch unrationell , sammelte man alle gängigen Verunsicherungsformeln und trug sie in einem Büchlein zusammen , das " Verzeichnis der Vorwände und Gruselmärchen " kurz " VVG " genannt wurde . Von dem Zeitpunkt an konnten alle unverschämten Anträge kurz und bündig abgeschmettert werden , indem nur noch die passende Begründung aus der Broschüre herausgesucht und im Ablehnungschreiben lediglich der zutreffende Paragraph genannt wurde , Beispiel : Oft wird auf § 39 VVG verwiesen . Hinter diesem ominösen Paragraphen verbirgt sich die Standardentgegnung auf ein Leistungsgesuch : Wie bitte , lieber Kunde , wir sollen zahlen ? Im Gegenteil, entrichte bitte du gefälligst weiter deinen Beitrag ." Diese kleine Exempel verdeutlicht die Arbeitsvereinfachung durch das VVG vortrefflich ........................ [/QUOTE]
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