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<blockquote data-quote="trebla" data-source="post: 10205" data-attributes="member: 112"><p>Zeichnungsbefugnis : Die sog. " Zeichnungsbefugnis " ist die Genehmigung zur Anfertigung vob Zeichnungen ( auch Plänen , Skizzen , Entwürfen ) . Sie wird oft erteilt vor Tagungen und Konferenzen , wodurch dann alle Teilnehmer das Recht erhalten , im Verlauf der Versanstaltung Zeichnungen nach eigenem Gutdünken anzufertigen . Dazu werden in aller Regel die Tagungsunterlagen ( Schreibblock , Bleistift u.ä.) verwendet, beliebteste Motive sind surrealistische Kringel und vor allem Strichmännchen . In ganz seltenen Fällen kann der Veranstalter auch Staffeleien aufstellen und die Anfertigung von Ölgemälden gestatten .</p><p>Die allgemeine Haltung des veranstaltenden Versicherungsunternehmens zu solchen Kunstwerken nennt man</p><p>" Zeichnungspolitik " ...........................</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="trebla, post: 10205, member: 112"] Zeichnungsbefugnis : Die sog. " Zeichnungsbefugnis " ist die Genehmigung zur Anfertigung vob Zeichnungen ( auch Plänen , Skizzen , Entwürfen ) . Sie wird oft erteilt vor Tagungen und Konferenzen , wodurch dann alle Teilnehmer das Recht erhalten , im Verlauf der Versanstaltung Zeichnungen nach eigenem Gutdünken anzufertigen . Dazu werden in aller Regel die Tagungsunterlagen ( Schreibblock , Bleistift u.ä.) verwendet, beliebteste Motive sind surrealistische Kringel und vor allem Strichmännchen . In ganz seltenen Fällen kann der Veranstalter auch Staffeleien aufstellen und die Anfertigung von Ölgemälden gestatten . Die allgemeine Haltung des veranstaltenden Versicherungsunternehmens zu solchen Kunstwerken nennt man " Zeichnungspolitik " ........................... [/QUOTE]
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