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Anonymous
Guest
Achteinhalb Jahre nach dem Mord an einem elfjährigen Jungen verklagt der heute 35 Jährige Mörder
das Land Hessen wegen Folterandrohung auf Schmerzensgeld und Entschädigung .
Er verlangt 15000 Euro . Bei der Vernehmung damals habe er Hilflosigkeit und Angst verspürt ,
weil der Vernehmungsbeamte ihn geschubst und mit dem Handballen geschlagen habe .
Der Mörder hat mal Jura studiert und wird heute auch noch von einem Anwalt vertreten .
Mit so einem Vorgang muss sich ein Gericht nun auch noch befassen . Wo führt das Hin ?
Für einen Normalsterblichen ist das nicht nachzuvollziehen .
das Land Hessen wegen Folterandrohung auf Schmerzensgeld und Entschädigung .
Er verlangt 15000 Euro . Bei der Vernehmung damals habe er Hilflosigkeit und Angst verspürt ,
weil der Vernehmungsbeamte ihn geschubst und mit dem Handballen geschlagen habe .
Der Mörder hat mal Jura studiert und wird heute auch noch von einem Anwalt vertreten .
Mit so einem Vorgang muss sich ein Gericht nun auch noch befassen . Wo führt das Hin ?
Für einen Normalsterblichen ist das nicht nachzuvollziehen .