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KFZ Steuer wird in Zukunft eingezogen!
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<blockquote data-quote="Rosalin" data-source="post: 53377"><p><strong>Kreis Düren: Kfz-Steuer wird künftig eingezogen</strong></p><p>Von Redaktion [28.10.2005, 16.34 Uhr] </p><p></p><p>Ab dem 1. November 2005 werden die Straßenverkehrsämter bei der Zulassung von Fahrzeugen in die Verwaltung der Kfz-Steuer mit eingebunden. Ab diesem Zeitpunkt ist als erster Schritt zwingend vorgeschrieben, dass Fahrzeughalter bzw. –halterinnen bei allen Neu-, Wiederzulassungen und Umschreibungen eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer von einem Konto bei einem inländischen Geldinstitut erteilen. Es ist auch möglich, dass ein Dritter die Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von seinem Konto erteilt.</p><p></p><p>Wird eine entsprechende Einzugsermächtigung nicht vorgelegt, lehnt die Zulassungsbehörde die Zulassung des Fahrzeugs ab. In diesem Fall muss der Halter/die Halterin unverzüglich bei seinem/ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt vorstellig werden.</p><p></p><p>In einem zweiten Schritt ab dem 1. Januar 2006 prüft die Zulassungsbehörde darüber hinauswährend des Zulassungsvorganges, ob Kfz-Steuerrückstände einschließlich Nebenleistungen bestehen. Ist dies der Fall wird das Fahrzeug ebenfalls nicht zugelassen. Auch in diesem Fall muss der Halter/die Halterin unverzüglich bei seinem/ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt vorstellig werden. </p><p></p><p>Werbung</p><p>Finanzamt Düren und das Straßenverkehrsamt Düren empfehlen daher allen Fahrzeughaltern, sich auf die neue Rechtslage einzustellen und bei Zulassung von Fahrzeugen die entsprechenden Einzugsermächtigungen mitzubringen.</p><p></p><p>Bereits heute ist absehbar, dass die ab 1. Januar 2006 in Kraft tretende Regelung bei rückständigen Kfz-Steuern die Zulassung eines Fahrzeuges abzulehnen, auch auf Zahlungsrückstände ausgedehnt wird, die gegenüber dem Straßenverkehrsamt aus Zwangsstilllegungen bestehen. Auch hier wird bereits jetzt vom Straßenverkehrsamt empfohlen rückständige Gebühren aus Zwangsstilllegungen bis zum 31. Dezember 2005 zu bezahlen. Sollte dies nicht geschehen, würde bei Zahlungsrückständen auch hier die Zulassung verweigert.</p><p></p><p>Nähere Einzelheiten zu diesen gesetzlichen Neuerungen können Sie im übrigen bei Werner Kirfel, Finanzamt Düren, Tel.: 947-2267 und bei Elke Effertz-Antons, Straßenverkehrsamt Düren (024212/22-2921) in Erfahrung bringen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Rosalin, post: 53377"] [B]Kreis Düren: Kfz-Steuer wird künftig eingezogen[/B] Von Redaktion [28.10.2005, 16.34 Uhr] Ab dem 1. November 2005 werden die Straßenverkehrsämter bei der Zulassung von Fahrzeugen in die Verwaltung der Kfz-Steuer mit eingebunden. Ab diesem Zeitpunkt ist als erster Schritt zwingend vorgeschrieben, dass Fahrzeughalter bzw. –halterinnen bei allen Neu-, Wiederzulassungen und Umschreibungen eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer von einem Konto bei einem inländischen Geldinstitut erteilen. Es ist auch möglich, dass ein Dritter die Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von seinem Konto erteilt. Wird eine entsprechende Einzugsermächtigung nicht vorgelegt, lehnt die Zulassungsbehörde die Zulassung des Fahrzeugs ab. In diesem Fall muss der Halter/die Halterin unverzüglich bei seinem/ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt vorstellig werden. In einem zweiten Schritt ab dem 1. Januar 2006 prüft die Zulassungsbehörde darüber hinauswährend des Zulassungsvorganges, ob Kfz-Steuerrückstände einschließlich Nebenleistungen bestehen. Ist dies der Fall wird das Fahrzeug ebenfalls nicht zugelassen. Auch in diesem Fall muss der Halter/die Halterin unverzüglich bei seinem/ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt vorstellig werden. Werbung Finanzamt Düren und das Straßenverkehrsamt Düren empfehlen daher allen Fahrzeughaltern, sich auf die neue Rechtslage einzustellen und bei Zulassung von Fahrzeugen die entsprechenden Einzugsermächtigungen mitzubringen. Bereits heute ist absehbar, dass die ab 1. Januar 2006 in Kraft tretende Regelung bei rückständigen Kfz-Steuern die Zulassung eines Fahrzeuges abzulehnen, auch auf Zahlungsrückstände ausgedehnt wird, die gegenüber dem Straßenverkehrsamt aus Zwangsstilllegungen bestehen. Auch hier wird bereits jetzt vom Straßenverkehrsamt empfohlen rückständige Gebühren aus Zwangsstilllegungen bis zum 31. Dezember 2005 zu bezahlen. Sollte dies nicht geschehen, würde bei Zahlungsrückständen auch hier die Zulassung verweigert. Nähere Einzelheiten zu diesen gesetzlichen Neuerungen können Sie im übrigen bei Werner Kirfel, Finanzamt Düren, Tel.: 947-2267 und bei Elke Effertz-Antons, Straßenverkehrsamt Düren (024212/22-2921) in Erfahrung bringen. [/QUOTE]
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