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Kfz - Haftpflichtversicherung - Wechsel
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 2867"><p>Bis Ende November kann die Kfz - Haftpflichtversicherung noch gewechselt werden.</p><p>Wichtig ist ein präziser Vergleich der Angebote.</p><p>Hier die wichtigsten Erläuterungen die dabei zu beachten sind .</p><p>------ Teikaskoversicherung zahlt für Schäden durch Diebstahl , Wild , Brand und Sturm und ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung freiwillig. Bei der Haftpflicht ist eine hohe Deckungssumme wichtig. 100 Millionen sind oft die Regel.</p><p>----- Vollkaskoversicherungen ersetzen auch Folgen von Vandalismus sowie selbst verschuldete Schäden und sind vor</p><p>allem bei höherwertigen Autos zu empfehlen. Teilweise sind Vollkasko - Tarife nicht viel teurer als Teilkasko - Angebote.</p><p>Vor allem dann , wenn man in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse ist .</p><p>----- Die Neuwagenentschädigung versichert dem Besitzer, dass bei Beschädigungen des gerade erst erworbenen Autos keine Reparatur erfolgt , sondern eine Entschädigung über die Höhe des Neuwagenwertes.</p><p>----- Grobe Fahrlässigkeit ist ein Einwand , auf den Kunden verzichten können, die Wert auf grösstmögliche Sicherheit legen. Damit besteht auch dann ein Kaskoschutz, wenn aus Unachtsamkeit ein Fahrfehler passiert. Bei Einfluss von Alkohol oder Drogen gilt diese Ausnahme natürlich nicht .</p><p>...... Die " Mallorca - Police " sorgt dafür , dass der vereinbarte Haftpflichtschutz auch für im Ausland gemietete Fahrzeuge gilt.</p><p>...... Das Sonderkündigungsrecht greift , wenn Versicherte , wie oft üblich , den Beitragsbescheid erst nach dem Stichtag bekommen und nicht zufrieden sind .</p><p>...... Der Schadenfreiheitsrabatt wird durch die Anzahl der schadenfreien Jahre eines Versicherungsnehmers ermittelt. Dem Versicherungskunden werden entsprechende Rabatte auf die Grundprämie gewährt. Beim Versicherungswechsel wird der Rabatt nicht übertragen. Der neue Anbieter erfragt beim ehemaligen Versicherer die schadensfreien Jahre und erechnet gemäss seinen Tarifbestimmungen den neuen Schadenfreiheitsrabatt .</p><p>...... Ein sogenannter " Rabattretter " sichert dem lange unfallfreien Versicherungsnehmer in einer hohen Schadenfreiheitsklasse zu , dass er nach einem Unfall in der günstigsten Einstufung bleibt . Oft ist der Rabattretter ohne Zuschlag im Vertrag enthalten. Ein Rabattschutz für niedrige Schadenfreiheitsklassen kostet meist extra.</p><p>...... Der " Öko - Rabatt " kommt umweltbewussten Autofahrern entgegen. Einen Nachlass gibt es oft , wenn der Kohlendioxid - Ausstoss unter 120 Gramm pro >Kilometer liegt .</p><p></p><p>Die Kündigung des bisherigen Vertrages ist bis 30.11. möglich . Sie sollte spätestens bis zum 26.11. per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax bis 30.11. erfolgen . Kunden die von einer Beitragserhöhung betroffen sind , müssen die Kündigungsfristen nicht einhalten , denn sie haben nach Eingang der Benachrichtigung vier Wochen Zeit , den Vertrag zu kündigen .</p><p></p><p>Folge : Gut Aufpassen und sich gründlich informieren .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 2867"] Bis Ende November kann die Kfz - Haftpflichtversicherung noch gewechselt werden. Wichtig ist ein präziser Vergleich der Angebote. Hier die wichtigsten Erläuterungen die dabei zu beachten sind . ------ Teikaskoversicherung zahlt für Schäden durch Diebstahl , Wild , Brand und Sturm und ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung freiwillig. Bei der Haftpflicht ist eine hohe Deckungssumme wichtig. 100 Millionen sind oft die Regel. ----- Vollkaskoversicherungen ersetzen auch Folgen von Vandalismus sowie selbst verschuldete Schäden und sind vor allem bei höherwertigen Autos zu empfehlen. Teilweise sind Vollkasko - Tarife nicht viel teurer als Teilkasko - Angebote. Vor allem dann , wenn man in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse ist . ----- Die Neuwagenentschädigung versichert dem Besitzer, dass bei Beschädigungen des gerade erst erworbenen Autos keine Reparatur erfolgt , sondern eine Entschädigung über die Höhe des Neuwagenwertes. ----- Grobe Fahrlässigkeit ist ein Einwand , auf den Kunden verzichten können, die Wert auf grösstmögliche Sicherheit legen. Damit besteht auch dann ein Kaskoschutz, wenn aus Unachtsamkeit ein Fahrfehler passiert. Bei Einfluss von Alkohol oder Drogen gilt diese Ausnahme natürlich nicht . ...... Die " Mallorca - Police " sorgt dafür , dass der vereinbarte Haftpflichtschutz auch für im Ausland gemietete Fahrzeuge gilt. ...... Das Sonderkündigungsrecht greift , wenn Versicherte , wie oft üblich , den Beitragsbescheid erst nach dem Stichtag bekommen und nicht zufrieden sind . ...... Der Schadenfreiheitsrabatt wird durch die Anzahl der schadenfreien Jahre eines Versicherungsnehmers ermittelt. Dem Versicherungskunden werden entsprechende Rabatte auf die Grundprämie gewährt. Beim Versicherungswechsel wird der Rabatt nicht übertragen. Der neue Anbieter erfragt beim ehemaligen Versicherer die schadensfreien Jahre und erechnet gemäss seinen Tarifbestimmungen den neuen Schadenfreiheitsrabatt . ...... Ein sogenannter " Rabattretter " sichert dem lange unfallfreien Versicherungsnehmer in einer hohen Schadenfreiheitsklasse zu , dass er nach einem Unfall in der günstigsten Einstufung bleibt . Oft ist der Rabattretter ohne Zuschlag im Vertrag enthalten. Ein Rabattschutz für niedrige Schadenfreiheitsklassen kostet meist extra. ...... Der " Öko - Rabatt " kommt umweltbewussten Autofahrern entgegen. Einen Nachlass gibt es oft , wenn der Kohlendioxid - Ausstoss unter 120 Gramm pro >Kilometer liegt . Die Kündigung des bisherigen Vertrages ist bis 30.11. möglich . Sie sollte spätestens bis zum 26.11. per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax bis 30.11. erfolgen . Kunden die von einer Beitragserhöhung betroffen sind , müssen die Kündigungsfristen nicht einhalten , denn sie haben nach Eingang der Benachrichtigung vier Wochen Zeit , den Vertrag zu kündigen . Folge : Gut Aufpassen und sich gründlich informieren . [/QUOTE]
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