Kein Besuchsrecht beim Haustier nach der Scheidung

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Anonymous

Guest
Das Oberlandesgericht in Hamm in Westfalen entschied , dass ein getrennt lebender Partner keinen Anspruch auf Umgang mit dem gemeinsamen Hund hat .
Der gemeinsame Hund darf bei einer Trennung einem Partner gänzlich vorenthalten werden.
Eine Ehefrau hatte geklagt, nach der Trennung den Hund an zwei Tagen die Woche für einige Stunden bei sich haben zu dürfen.
Das Umgangsrecht, das bei Kindern gewährt wird , kann nicht angewendet werden, weil es dabei nicht um emotionale Bedürfnisse des Erwachsenen , sondern um das Kindeswohl gehe ,
begründen die Richter . Und Hunde gelten den Richtern nicht als Lebewesen, sondern als Dinge .
Und als solche in diesem Fall frei von schützenswertem Wohlergehen . Schliesslich sei auch kein Fall bekannt, in dem ein Ex - Partner sich das Besuchsrecht der ehemals gemeinsamen Schrankwand erstritten hat .
Diese Logik bringt ein Tierliebender Mensch aber nicht weiter , und einen vermissenden Hund auch nicht .
 
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