juristisch Handlung??

Zocker85

Benutzer
Hi, ich habe ein Problem, undzwar einigte ich mich mit einem Verkäufer über Ebay auf einen Sofortkauf außerhalb Ebay. Nun ist die Sache so das ich viel Geld überwiesen habe, jedoch die Ware nicht habe.

Ich denke er ist vertraglich gebunden(schriftlich) oder?? Ich habe auch viele Nachrichten wo drin steht wir haben eine Kaufabwicklung...

Es ist mir bewusst das ich von Ebay nichts zu erwarten habe selbst schuld, aber mir geht es um Recht und ob ich wirklich im Recht bin bzw. ihn anzeigen kann.


Könnt ihr Stellung dazu nehmen?? Würde mir sehr helfen
 

Lebenssonde

Aktives Mitglied
@Zocker85: Durch offiziellen Gang durch Ebay gehst du einen Kaufvertrag ein. Ansonsten wo du nur etwas vereinbart und dabei kein Dokument (anderes Kaufvertrag oder so) unterschrieben hast, dann kannst du rechtlich glaube ich nichts einfordern, weil du nicht beweisen kannst, dass es zu einem Kaufvertrag gekommen ist. Die andere Seite wird einfach behaupten es war nix gewesen.
 

Zocker85

Benutzer
Aber ich habe ja Mails von ihm wo drin steht wir haben einen Kaufvertrag. Wenn keine Mails da währen bzw nichts schwarz auf weis dann ist das eine Theorie und völlig nutzlos.


Nur es wurde nicht offiziel über Ebay gemacht
 
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