Menü
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Neue Medien
Kommentare Medien
Letzte Aktivität
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
Install the app
Installieren
Foren
Erwachsenen-Themen
Ernstes Allgemein
Hey Kölle, helau
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Nachricht
<blockquote data-quote="Savant" data-source="post: 26202"><p><u>"Auszug aus obigem Link"</u>: (Jetzt darf man nicht mal ne Dame auf die Tanzfläche zerren!)<img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite16" alt=":mad:" title="Sauer :mad:" loading="lazy" data-shortname=":mad:" /></p><p></p><p>>>So musste das <a href="http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/oberlandesgericht.php">Oberlandesgericht</a> (OLG) Hamburg ein Urteil darüber fällen, dass ein Herr seine Tanzpartnerin nicht gegen ihren Willen ungestüm herumschleudern darf. Der Ausgangsfall ereignete sich zwar auf einer Hochzeitsfeier, doch gilt die Gesamtaussage des Urteils selbstverständlich auch für Tanzveranstaltungen an Karneval: Wer die potenzielle Tanzpartnerin „mitzerrt”, ohne dass diese sich wehren kann, dann durch das Herumwirbeln das Gleichgewicht verliert und einen <a href="http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/unfall.php">Unfall</a> herbeiführt, kann zur Zahlung von <a href="http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/schmerzensgeld.php">Schmerzensgeld</a> verpflichtet sein. Dieses Schicksal ereilte einen Herrn, der seine Wunsch-Tanzpartnerin den Armen seines Rivalen entwand und gekonnt auf die Tanzfläche bugsierte - vielleicht etwas zu temperamentvoll und mit zu viel Schwung, denn er verlor dabei das Gleichgewicht, fiel rückwärts aus dem offen stehenden Fenster und zog dabei die auserwählte Dame mit sich. Der Traumtänzer wurde vor Gericht um schmerzliche 8.000 DM Schadensersatzzahlung erleichtert. <em>(OLG Hamburg, Urteil v. 05.10.1999, Az.: 6 U 262/98)</em></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Savant, post: 26202"] [U]"Auszug aus obigem Link"[/U]: (Jetzt darf man nicht mal ne Dame auf die Tanzfläche zerren!):mad: >>So musste das [URL="http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/oberlandesgericht.php"]Oberlandesgericht[/URL] (OLG) Hamburg ein Urteil darüber fällen, dass ein Herr seine Tanzpartnerin nicht gegen ihren Willen ungestüm herumschleudern darf. Der Ausgangsfall ereignete sich zwar auf einer Hochzeitsfeier, doch gilt die Gesamtaussage des Urteils selbstverständlich auch für Tanzveranstaltungen an Karneval: Wer die potenzielle Tanzpartnerin „mitzerrt”, ohne dass diese sich wehren kann, dann durch das Herumwirbeln das Gleichgewicht verliert und einen [URL="http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/unfall.php"]Unfall[/URL] herbeiführt, kann zur Zahlung von [URL="http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/schmerzensgeld.php"]Schmerzensgeld[/URL] verpflichtet sein. Dieses Schicksal ereilte einen Herrn, der seine Wunsch-Tanzpartnerin den Armen seines Rivalen entwand und gekonnt auf die Tanzfläche bugsierte - vielleicht etwas zu temperamentvoll und mit zu viel Schwung, denn er verlor dabei das Gleichgewicht, fiel rückwärts aus dem offen stehenden Fenster und zog dabei die auserwählte Dame mit sich. Der Traumtänzer wurde vor Gericht um schmerzliche 8.000 DM Schadensersatzzahlung erleichtert. [I](OLG Hamburg, Urteil v. 05.10.1999, Az.: 6 U 262/98)[/I] [/QUOTE]
Zitate einfügen…
Name
Authentifizierung
Antworten
Foren
Erwachsenen-Themen
Ernstes Allgemein
Hey Kölle, helau
Oben