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<blockquote data-quote="Alexandra" data-source="post: 143358" data-attributes="member: 4793"><p>Dann will ich auch mal die Wiki zum Strafvefehl bemühen, denn so wie Du das hier darstellst könnte man den Eindruck gewinnen ein Strafbefehl ergeht und damit muss man sich abgeben. Aber wie jeder, der mal einen Strafzettel im Straßenverkehr erhalten hat stimmt das so natürlich nicht: "Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§*410 StPO) und dadurch erreichen, dass eine mündliche Hauptverhandlung stattfindet."</p><p></p><p>Klar kann hier jemand sich damit zufrieden geben und lieber die Strafe zahlen, aber wenn ich von meiner Unschuld überzeugt bin und das gerade bei derartigen Vorwürfen, dann lege ich auch Einspruch ein.</p><p></p><p>In meinen Augen wurde hier wohl kalkuliert die Strafe bezahlt um sie Sache somit unter den Tisch zu kehren. Wie so oft ergibt es sich, dass eine juristische Unschuld nicht einer realen Unschuld gleich kommen muss!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Alexandra, post: 143358, member: 4793"] Dann will ich auch mal die Wiki zum Strafvefehl bemühen, denn so wie Du das hier darstellst könnte man den Eindruck gewinnen ein Strafbefehl ergeht und damit muss man sich abgeben. Aber wie jeder, der mal einen Strafzettel im Straßenverkehr erhalten hat stimmt das so natürlich nicht: "Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§*410 StPO) und dadurch erreichen, dass eine mündliche Hauptverhandlung stattfindet." Klar kann hier jemand sich damit zufrieden geben und lieber die Strafe zahlen, aber wenn ich von meiner Unschuld überzeugt bin und das gerade bei derartigen Vorwürfen, dann lege ich auch Einspruch ein. In meinen Augen wurde hier wohl kalkuliert die Strafe bezahlt um sie Sache somit unter den Tisch zu kehren. Wie so oft ergibt es sich, dass eine juristische Unschuld nicht einer realen Unschuld gleich kommen muss! [/QUOTE]
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