A
Anonymous
Guest
Gestern hat der Bundesfinanzhof ein bedeutsames Urteil gefällt : Wenn du an eine Imbissbude gehst und dort
Eine Currywurst bestellst und sie im Stehen verzehrst werden dafür 7% Umsatzsteuer fällig .
Wenn du dich aber dabei hinsetzt an einen Tisch der vor dem Imbisswagen steht, werden 19% Umsatzsteuer fällig .
Ob der Imbissbetreiber die " Mitnahmewurst " auch günstiger anbietet , liegt in seinem Ermessen .
Wer will dies alles noch verstehen .
Eine Currywurst bestellst und sie im Stehen verzehrst werden dafür 7% Umsatzsteuer fällig .
Wenn du dich aber dabei hinsetzt an einen Tisch der vor dem Imbisswagen steht, werden 19% Umsatzsteuer fällig .
Ob der Imbissbetreiber die " Mitnahmewurst " auch günstiger anbietet , liegt in seinem Ermessen .
Wer will dies alles noch verstehen .