Handyaufladen am Arbeitsplatz führte zur fristlosen Kündigung

Joaquin

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Ein 52-jähriger Arbeitnehmer wurde von seinem Arbeitgeber fristlos entlassen weil er sein Mobiltelefon regelmäßig in der Firma aufgeladen hatte. Der Arbeitgeber berechnete den Stromdiebstahl und kam auf 0,015 Cent an Strom pro Handyladung. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin bei Arbeitsgericht, welches hier keinen ausreichenden Kündigungsgrund sah.

Das Arbeitsgericht schlug eine Einigung vor, bei welcher der Arbeitnehmer sich an das Handyladeverbot am Arbeitsplatz halten sollte. Dies wollte der Arbeitgeber jedoch nicht, so dass es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte. Doch diese findet nun doch nicht statt, weil der Arbeitgeber die Kündigung ohne Angabe von Gründen zurückgenommen hat und auch die Gerichtskosten übernimmt.

Bei 0,015 Cent pro Handyladung ist es auch besser mal auf den eigenen Anwalt zu hören.
 
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