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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 940"><p>Hier der letzte Teil zu obigem Thema.</p><p></p><p>Grundschuld - Eine Variante der Darlehnsabsicherung :</p><p>Die Grundschuld ist eine Alternative für die Darlehensabsicherung in Deutschland . Die Grundschuld ist als Grundpfandrecht eine von mehreren Möglichkeiten ein Baudarlehen zu sichern, aber eine sehr interessante wie wir noch sehen werden.</p><p>Durch die Sicherung des Darlehens schränkt der Kreditgeber sein Risiko ein . Risiken liegen für ihn in der pünktlichen Zahlung der Zinsen und der vereinbarten Rückzahlung des Kapitals.</p><p>Deshalb richten ja auch die Kreditgeber ihr Hauptaugenmerk auf die Bonität des Kreditnehmers .</p><p>Einkommen , Zahlungsverpflichtungen , <Belastungen , etc . werden genau geprüft. Dahinter steht ja die Frage , ob der Kreditnehmer aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse die Gewähr dafür bietet , dass das Baudarlehen auch ordnungsgemäss zurückgezahlt wird.</p><p>Der Weg mit Baudarlehen und Grundschuldabsicherung in Deutschland ist für jene interessant, die mit ihrem Ersparten nun in Spanien ein kleines gebrauchtes Haus kaufen und es dann noch etwas umbauen möchten, aber nun fehlt doch noch etwas Geld dafür.</p><p>Den Bausparkassen ist per Gesetz vorgeschrieben, wie die Baudarlehen zu sichern sind. Ein klassisches Sicherungsinstrument ist die Grundschuld. Grundschuld oder Hypothek werden als Grundpfandrecht zu gunsten des Kreditgebers in das Grundbuch eingetragen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Grundschuld und Hypothek oft gleichgesetzt.</p><p>Es gibt aber einen feinen Unterschied hier . Die Hypothek setzt immer das Vorhandensein einer Forderung voraus.</p><p>Eine Hypothek kann nur ins Gtrawerden, wenn eine Forderung besteht. Mit der Rückzahlung des Darlehens reduziert sich in gleicher Weise die Hypothek. Das ist bei einer Grundschuld anders. Die Immobilie kann auch dann mit einer Grundschuld belastet werden , wenn keine Forderung besteht. Sie ist also losgelöst von der Forderung zu sehen und reduziert sich nicht mit der Rückzahlung des Darlehens, für das sie eingetragen wurde.</p><p>Das bringt - Vorteile - .</p><p>Haben sie das Baudarlehen ganz zurückgezahlt und benötigen sie erneut Kreditmittel, können sie die bereits eingetragene Grundschuld wiederum als >Sicherheit einsetzen.</p><p>Die Revalutierung - wie die Fachleute sagen - ist bei einer Hypothek nicht möglich. Es fallen also keine neuen Kosten an . Bei der Bestellung der Grundschuld muss immer ein Notar mitwirken. Er sorgt dafür, dass die Eintragung im Grundbuch erfolgt. Ist die Grundschuld eingetragen, werden Kosten fällig. Notart und Grundbuchamt senden ihre Rechnungen . Die Löschung der Grundschuld verursacht wiederum Kosten. Wenn andere ausreichende Sicherheiten vorliegen , kann von einer Grundschuldeintragung abgesehen werden. Ersatzsicherheiten sind leicht verwertbare Vermögensgegenstände oder Rechte. In Betracht kommen hier : Guthaben auf Spar - oder anderen Konten auch Bausparkonten, Pfandrecht an mündelsicheren festverzinslichen Wertpapieren, an börsengängigen inländischen Aktien , Bürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes . Bei der Bewertung der Ersatzsicherheiten entscheidet die Bausparkasse über Kurs - bzw. Risikoabschläge .</p><p>Soweit so gut.</p><p>Jetzt kann ich nur wünschen , dass diese Ratschläge dem einen oder anderen bei der Verwirklichung seiner Träume etwas weiter helfen und bald das sonnige , gute Klima in Spanien genissen kann.</p><p></p><p>Saludos trebla</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 940"] Hier der letzte Teil zu obigem Thema. Grundschuld - Eine Variante der Darlehnsabsicherung : Die Grundschuld ist eine Alternative für die Darlehensabsicherung in Deutschland . Die Grundschuld ist als Grundpfandrecht eine von mehreren Möglichkeiten ein Baudarlehen zu sichern, aber eine sehr interessante wie wir noch sehen werden. Durch die Sicherung des Darlehens schränkt der Kreditgeber sein Risiko ein . Risiken liegen für ihn in der pünktlichen Zahlung der Zinsen und der vereinbarten Rückzahlung des Kapitals. Deshalb richten ja auch die Kreditgeber ihr Hauptaugenmerk auf die Bonität des Kreditnehmers . Einkommen , Zahlungsverpflichtungen , <Belastungen , etc . werden genau geprüft. Dahinter steht ja die Frage , ob der Kreditnehmer aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse die Gewähr dafür bietet , dass das Baudarlehen auch ordnungsgemäss zurückgezahlt wird. Der Weg mit Baudarlehen und Grundschuldabsicherung in Deutschland ist für jene interessant, die mit ihrem Ersparten nun in Spanien ein kleines gebrauchtes Haus kaufen und es dann noch etwas umbauen möchten, aber nun fehlt doch noch etwas Geld dafür. Den Bausparkassen ist per Gesetz vorgeschrieben, wie die Baudarlehen zu sichern sind. Ein klassisches Sicherungsinstrument ist die Grundschuld. Grundschuld oder Hypothek werden als Grundpfandrecht zu gunsten des Kreditgebers in das Grundbuch eingetragen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Grundschuld und Hypothek oft gleichgesetzt. Es gibt aber einen feinen Unterschied hier . Die Hypothek setzt immer das Vorhandensein einer Forderung voraus. Eine Hypothek kann nur ins Gtrawerden, wenn eine Forderung besteht. Mit der Rückzahlung des Darlehens reduziert sich in gleicher Weise die Hypothek. Das ist bei einer Grundschuld anders. Die Immobilie kann auch dann mit einer Grundschuld belastet werden , wenn keine Forderung besteht. Sie ist also losgelöst von der Forderung zu sehen und reduziert sich nicht mit der Rückzahlung des Darlehens, für das sie eingetragen wurde. Das bringt - Vorteile - . Haben sie das Baudarlehen ganz zurückgezahlt und benötigen sie erneut Kreditmittel, können sie die bereits eingetragene Grundschuld wiederum als >Sicherheit einsetzen. Die Revalutierung - wie die Fachleute sagen - ist bei einer Hypothek nicht möglich. Es fallen also keine neuen Kosten an . Bei der Bestellung der Grundschuld muss immer ein Notar mitwirken. Er sorgt dafür, dass die Eintragung im Grundbuch erfolgt. Ist die Grundschuld eingetragen, werden Kosten fällig. Notart und Grundbuchamt senden ihre Rechnungen . Die Löschung der Grundschuld verursacht wiederum Kosten. Wenn andere ausreichende Sicherheiten vorliegen , kann von einer Grundschuldeintragung abgesehen werden. Ersatzsicherheiten sind leicht verwertbare Vermögensgegenstände oder Rechte. In Betracht kommen hier : Guthaben auf Spar - oder anderen Konten auch Bausparkonten, Pfandrecht an mündelsicheren festverzinslichen Wertpapieren, an börsengängigen inländischen Aktien , Bürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes . Bei der Bewertung der Ersatzsicherheiten entscheidet die Bausparkasse über Kurs - bzw. Risikoabschläge . Soweit so gut. Jetzt kann ich nur wünschen , dass diese Ratschläge dem einen oder anderen bei der Verwirklichung seiner Träume etwas weiter helfen und bald das sonnige , gute Klima in Spanien genissen kann. Saludos trebla [/QUOTE]
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