Grundgesetz-Ergänzung (Art. 3), keine Benachteiligung wegen "Alter"

Soll das Grundgesetz regeln, daß das Alter eines Menschen nicht zu Nachteilen für ihn führen darf?

  • JA

    Stimmen: 2 100,0%
  • NEIN

    Stimmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    2
  • Umfrage geschlossen .

Tilman

Benutzer
Ich war (quasi mit bald 61 Jahren als Jung-Senior) auf die Idee gekommen, im [url="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf"]Grundgesetz[/URL] nach einer dortigen Fixierung von Grundrechten für Senioren zu suchen.

Wider Erwarten fehlte eine Regelung in Art. 3, daß niemand wegen seines Alters bzw. Lebensalters bevorzugt oder benachteiligt werden darf, obwohl es sich beim Alter um eine unabwendbare Eigenschaft eines Menschen handelt, aus der sich faire oder auch eben unfaire bzw. nach allgemeinem Rechtsempfingen unzulässige Einflüsse auf jew. betroffene Menschen ergeben. Hierbei ist Alter nicht etwa erst dann im v.g. Sinne von Bedeutung, wenn es zu einer Behinderung (idR nach medizinischer Terminologie) führt und erst dann vom Art. 3 GG erfaßt wird.
Das führte dazu, weil nur Zuschauen bei einer (politischen) Situation nicht mein Ding ist, die Sache auf den Petitionsweg (Art. 17 GG) zu bringen. Das Ergebnis, also die Petition, findet man auf www.oma.igsz.de, wobei es möglich ist, die Sache durch Mitzeichnung (und ggf. Kommentar) zu unterstützen, wenn man die Aktion für richtig hält.
 
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