lunax_lunax
Neuer Benutzer
Ab 01.01.2009 ist nun das öffentliche Glücksspiel im Internet verboten (§4 Absatz 4).
Gibt es eine Möglichkeit dennoch eine Ausnahmegenemigung zu erwerben? Das heißt Glücksspiel im Internet anzubieten?
Man sieht ja noch beträchlich viele Glücksspiele im Internet, daher die Frage.
bin dankbar für alle Hilfen.
grüße
Gibt es eine Möglichkeit dennoch eine Ausnahmegenemigung zu erwerben? Das heißt Glücksspiel im Internet anzubieten?
Man sieht ja noch beträchlich viele Glücksspiele im Internet, daher die Frage.
bin dankbar für alle Hilfen.
grüße