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<blockquote data-quote="ghost1965" data-source="post: 126990" data-attributes="member: 3924"><p>also ich würde da erstmal beim gläubiger, hier die AOK, nachfragen und einen widerspruch einlegen. am besten per fax mit sendebericht. eine kopie davon an die DRV und auch einen widerspruch.</p><p></p><p>wenn die forderung berechtigt ist, würde ich denen kleinere raten vorschlagen, mit dem hinweis, das keine pfändbaren einkünfte vorliegen. ggf. mit hinweis auf §§ 13/14/15 SGB I...</p><p></p><p>das mit den fristen der verjährung ist so eine sache.....bei mir kamen die nach 5 jahren auch plötzlich an mit einer forderung. es gibt da so einen passus, wonach die fristen unterbrochen werden können durch einen verwaltungsakt. </p><p></p><p>für die behörden kann dies schon sein, das sie einen brief an eine alte anschrift senden, der zwar zurückkommt, jedoch gilt dann die frist als unterbrochen und fängt von vorne an..... ;(</p><p></p><p>was die bearbeitungsfristen angeht, da steht im gesetz nur das wörtchen "zeitnahe bearbeitung"! aber was ist zeitnah? es ist eine frage der definition und den nachweis, das die absichtlich langsam arbeiten...nunja.......kannste dir selber denken, wie das ausgehen würde.</p><p></p><p>es gibt aber die möglichkeit, eine schiedsstelle der Soz.Träger mit ins boot zu holen. </p><p>ggf. kann man eine aussetzung beantragen oder eine einstweilige verfügung gegen den bescheid erwirken.....aber da fehlen mir die infos zu. das musst du mal abklären, was an bescheiden vorliegt. </p><p></p><p>aber wie gesagt, ich würde erstmal mit der AOK in kontakt treten um die fakten zu klären die zu dieser aktion geführt haben. das ist ja die quelle des übels!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="ghost1965, post: 126990, member: 3924"] also ich würde da erstmal beim gläubiger, hier die AOK, nachfragen und einen widerspruch einlegen. am besten per fax mit sendebericht. eine kopie davon an die DRV und auch einen widerspruch. wenn die forderung berechtigt ist, würde ich denen kleinere raten vorschlagen, mit dem hinweis, das keine pfändbaren einkünfte vorliegen. ggf. mit hinweis auf §§ 13/14/15 SGB I... das mit den fristen der verjährung ist so eine sache.....bei mir kamen die nach 5 jahren auch plötzlich an mit einer forderung. es gibt da so einen passus, wonach die fristen unterbrochen werden können durch einen verwaltungsakt. für die behörden kann dies schon sein, das sie einen brief an eine alte anschrift senden, der zwar zurückkommt, jedoch gilt dann die frist als unterbrochen und fängt von vorne an..... ;( was die bearbeitungsfristen angeht, da steht im gesetz nur das wörtchen "zeitnahe bearbeitung"! aber was ist zeitnah? es ist eine frage der definition und den nachweis, das die absichtlich langsam arbeiten...nunja.......kannste dir selber denken, wie das ausgehen würde. es gibt aber die möglichkeit, eine schiedsstelle der Soz.Träger mit ins boot zu holen. ggf. kann man eine aussetzung beantragen oder eine einstweilige verfügung gegen den bescheid erwirken.....aber da fehlen mir die infos zu. das musst du mal abklären, was an bescheiden vorliegt. aber wie gesagt, ich würde erstmal mit der AOK in kontakt treten um die fakten zu klären die zu dieser aktion geführt haben. das ist ja die quelle des übels! [/QUOTE]
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