Gesetzliche Rentenanstalt Braunschweig - Hannover kling gut.

Bangkaew

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Da ich jetzt mal so einige Sache über Rechtsfragen hier, gelesen habe, denke ich das es sinn macht, dieses hier auch hier mal Einzustellen, denn es kann jeden auch so ergehen, wie es zurzeit meinem Freund geht.

Ich fange damit an, wieso ich von der Sache erfahren habe.

Ich lebe schon viele Jahre hier in Thailand, und durch meine Arbeit, bleibt es auch nicht aus, dass man immer wieder neue Leute kennen lernt.

Ich lernte meinen Freund vor ca. 6 Jahren auf einer Party kennen, und wir Verstanden uns gleich sehr gut, und unsere Freundschaft besteht bis heute noch uneingeschränkt.

Ich wusste aus vorausgegangenen Gesprächen, dass mein Freund in Deutschland selbständig war, und festes Personal hatte.

Jetzt kam es aber vor allem, auch mal vor, das Er sich für Stunden eins bis zwei Aushilfen geholt hat, und denen wenn die Arbeit fertig war, das Geld gleich in die Hand gegeben gegen Quittung versteht sich von selber.

Nach dem mein Freund sein Geschäft zugemacht hatte und alles Ordnungsgemäß abgemeldet hatte bekam er dann vom Finanzamt die Abmeldebestätigung, und Er konnte mit aller Ruhe seinen Hausstand in Deutschland auflösen denn ich muss dazu sagen, das er weit vor mir, nach Thailand ausgewandert ist nach dem seine Frau verstorben war, ich habe Ihn erst hier kennen gelernt.

Heute ist er Rentner und auch wieder Verheiratet seiner Rente reicht gerade so für die zwei, das Sie über die Runden kommen, in Deutschland würde das nicht für zwei reichen, denn sie Beträgt nur Runde 620 Euro, hier reicht es für alles, denn Er muss keine Miete zahlen, weil das Haus ihm gehört, aber 310 Euro reichen auch hier nicht, für zwei Leute denn Strom, Wasser Essen, Auto und Krankenversicherung muss auch noch davon Bezahlt werden.

Vor genau drei Monaten, stellte er nämlich fest, dass Er nur noch 50% von der Rentenanstalt an Rente bekommt.

Darauf hin kam Er zu mir, mit der Bitte, das ich die Rentenanstalt in seinem Namen, doch mal Anschreiben sollte was ich auch bereitwillig gemacht habe, denn für was hat man Freunde wenn man Hilfe braucht.

Ich habe dann die Rentenanstalt angeschrieben, mit der bitte um Klärung, als ich nach 2 Wochen immer noch keine Antwort hatte, schrieb ich eine zweite und eine dritte e, Mail, in der ich meinen Ton etwas Verschärfte denn es kann ja nicht sein, wenn man eine Höfliche und einfache Frage an eine Behörte stellt, das man Wochen auf eine Antwort warten muss.

In dieser dritten e, Mail gab ich auch meine Tel. Nr. an, mit der bitte, dass Sie mich auch Anrufen können.

Und auch hier musste ich wieder fast eine Woche warten, als dann um 16 Uhr meiner Zeit, da ist es in Deutschland erst 11 Uhr Vormittag mein Telefon geklingelte, und ich die zuständige Mitarbeiterin der Rentenanstalt dran hatte, und

ich Ihr dann meine Frage stellte, sagte die mir dann, auch den Grund der Kürzung, denn Sie wusste ja nicht, dass ich im Auftrag handelte und sie Erzählte mir alles Bereitwillig was ich wissen wollte.

Mein Freund hätte in den 90 Jahren, seine Aushilfen nicht Ordnungsgemäß Angemeldet, und die AOK hätte 2,400 Euro noch zubekommen und die würden Sie jetzt Einbehalten.

ja gut wenn es so ist, was sollte ich machen, aber ich sagte der guten Frau, dass ich mich da erstmal mit meinem alten Steuerberater in Verbindung setzen werde, denn laut Finanzamt war ja alles ok.

Um diese Frage mir zu Beantworten, brauchte die Rentenanstalt ganze 6 Wochen, ich bin der Meinung das dieses Verhalten schon an Frechheit grenzt so mit Rentnern umzugehen.

Ich rief meinen Freund darauf an, und sagte ihm Er soll bei mir vorbei kommen, damit ich ihm alles Erzählen konnte was ich von der Rentenanstalt gehört hatte.

Jetzt könnt Ihr euch bestimmt auch Vorstellen, das mein Freund am Erdboden zerstört war, als ich fertig war zu Berichten, denn jetzt nach so vielen Jahren, soll Er noch AOK Beiträge von seiner Rente zahlen das kann ja nicht sein.

Als er sich einwenig, nach dem Ihm meine Frau erst mal einen Kaffee hingestellt hatte, Beruhigt hatte und wir noch so beim Diskutieren waren wieso das so ist, meinte ich dann, ich werde mich der Sache annehmen.

und rief einen alten Schulfreund in Deutschland an, der Anwalt beim Oberlandgericht ist, und dem habe ich dann das ganze Erzählt, schon nach

wenigen Worten von mir, meinte Er das Sozialleistungen, in was für einer Form auch immer, nach vier Jahren, wenn Sie nicht schriftlich Angemahnt werden, Verjährt sind, und jetzt wusste ich Bescheit.

Was wir dann noch so geredet haben, will ich euch hier jetzt ersparen, denn das würde vom eigentlichen Thema weit abweichen.

Aber jetzt weiter nach dem ich das dann auch das meinem Freund erzählt hatte, rief ich diese Mitarbeiterin an, und was soll ich euch sagen, ihre Durchwahl hatte ich ja, aber ich Landete in der Zentrale der Rentenanstalt,

und diese freundliche Dame erzählte mir dann, das die Frau Schmidt so der Name für eine Woche im Urlaub ist, ja klar muss auch sein dachte ich so bei mir, nach der schweren Arbeit um eine Einfache kleine Frage zu Beantworten muss Urlaub schon sein, und ich Verabschiedete mich ebenfalls freundlich.

Nach dem ich dann zu meinem Freund sagte, dass ich die jetzt wieder Anschreiben muss, um die einbehaltene Rente zurück zu Fordern.

Ich habe mich dann auch gleich an den PC gesetzt, und geschrieben ich teilte der Frau Schmidt das mit, was mir mein Schulfreund gesagt hatte, und ich Forderte umgehend die Rente zurück, das war anfangs April.

letzte Woche am Mittwoch habe ich doch schon nach wiederum fast 5 Wochen, seit meines Schreibens eine Telefonische antwort Bekommen, aber auch erst dann, als

ich wieder geschrieben hatte, das die Einbehaltene Rente immer noch nicht auf meinem Konto sei, und ich auch nicht schriftliches Bekommen hätte so wie es mir Versprochen wurde.

Heute schreiben wir den 30.5. 2012 und mein Freund hat wieder nur seine 310 Euro Bekommen mit der Er leben muss.

das Verhalten der Rentenanstalt ist einfach nicht zu überbieten geschweige noch zu Entschuldigen, und gehört einfach an die Öffentlichkeit denn selbst wenn eine Pfändung vorlegen würde, was nicht der Fall ist, da wäre der Pfändbare teil nur mal 50 oder 60 Euro, von 620 Euro im Monat, wenn überhaupt bei zwei Personen.

Denn eines ist sicher, jeder Gläubiger in Deutschland kennt seine Rechte, und seine Pflichten, dem Schuldner gegenüber, und kann nicht einfach machen was er will.

Nur scheint das bei der Rentenanstalt
Braunschweig - Hannover noch nicht Vorgedrungen zu sein, obwohl ich ihnen den Paragraf §45(1) SGB: mitgeteilt hatte, was im Übrigen ja nicht meine Aufgabe sein sollte, das müssen die ja besser wissen, was Sie machen können, und was nicht.

Denn Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind denn so steht es auch klar im Gesetz.

Also ich fasse das ganze noch mal kurz zusammen, die Rente meines Freund beträgt Runde 620 Euro davon muss Er und seine Thai-Frau leben, seit März dieses Jahr bekommt Er nur noch 310 Euro, also 50% weniger.

der Grund die Rentenanstalt Braunschweig - Hannover behält 310 Euro für die AOK ein, was aber Gesetzlich, nicht Richtig ist.

Auf meine schreiben, Reagieren sie nur schleppend oder Überhaupt nicht ich habe schon alles gemacht, ich habe Gedroht was Normal nicht meine Art ist, aber auch meiner Geduld, sind mal Grenzen gesetzt.

Ich habe Fristen, und Nachfristen gesetzt, alles ohne Erfolg sie zeigen keinerlei Reaktion, was könnte ich außer zum Anwalt gehen, und dem die Sache geben noch machen das mein Freund seine Rente wieder Zurückbekommt.

Wenn ich in Deutschland wäre, dann wüste ich genau, was ich mit denen machen musste, aber leider muss ich in dem Fall sagen, bin ich 12,000 km weg von Deutschland, und habe nur den PC für das Gesindel zur Verfügung.

Ich bitte meine Ausdrucksweiße zu Entschuldigen aber die Sache fängt mich langsam an, zu Nerven und wenn ich mir das alles überlege, was die machen, ohne das denen was basisiert, ja dann könnte ich nur K……

Wenn die sich nicht, als Behörte, an Gesetze halten kann ich gut nachvollziehen, wieso es in

Deutschland so viele Straftäter gibt, die bekommen es ja von denen Beigebracht, nur die werden vom

Staat geschützt, und den einfachen Arbeiter der bekommt gleich ein Busgeldbescheid wenn Er auf ein Schreiben, von einer Behörten nicht Reagiert

denn das hatte ich selbst, auch schon mal Erlebt ich war als Zeuge vor Gericht geladen und hatte den Termin einfach Vergessen, das war in den 80 Jahren ich

hatte zu der Zeit 1,700 DM Netto, und musste an das Gericht 300 DM Strafe Bezahlen mit der Begründung, Missachtung des Gerichtes ersatzweise 10 Tagessätze zu 30 DM die ich dann auch Bezahlt habe die werde ich in diesem Leben nicht Vergessen diese 300 DM.



Jetzt seit ihr gefragt, was kann ich machen, und wie würdet Ihr Vorgehen.
 

ghost1965

Aktives Mitglied
also ich würde da erstmal beim gläubiger, hier die AOK, nachfragen und einen widerspruch einlegen. am besten per fax mit sendebericht. eine kopie davon an die DRV und auch einen widerspruch.

wenn die forderung berechtigt ist, würde ich denen kleinere raten vorschlagen, mit dem hinweis, das keine pfändbaren einkünfte vorliegen. ggf. mit hinweis auf §§ 13/14/15 SGB I...

das mit den fristen der verjährung ist so eine sache.....bei mir kamen die nach 5 jahren auch plötzlich an mit einer forderung. es gibt da so einen passus, wonach die fristen unterbrochen werden können durch einen verwaltungsakt.

für die behörden kann dies schon sein, das sie einen brief an eine alte anschrift senden, der zwar zurückkommt, jedoch gilt dann die frist als unterbrochen und fängt von vorne an..... ;(

was die bearbeitungsfristen angeht, da steht im gesetz nur das wörtchen "zeitnahe bearbeitung"! aber was ist zeitnah? es ist eine frage der definition und den nachweis, das die absichtlich langsam arbeiten...nunja.......kannste dir selber denken, wie das ausgehen würde.

es gibt aber die möglichkeit, eine schiedsstelle der Soz.Träger mit ins boot zu holen.
ggf. kann man eine aussetzung beantragen oder eine einstweilige verfügung gegen den bescheid erwirken.....aber da fehlen mir die infos zu. das musst du mal abklären, was an bescheiden vorliegt.

aber wie gesagt, ich würde erstmal mit der AOK in kontakt treten um die fakten zu klären die zu dieser aktion geführt haben. das ist ja die quelle des übels!
 

ghost1965

Aktives Mitglied
habe vorhin nochmal mit einem alten arbeitskolegen telefoniert. (AOK)

der meinte auch, widerspruch einlegen, damit ist die sache wieder in der "schwebe" und wird neu geprüft.

die rentenversicherung ist nur die exekutive in dem falle, denen ist es egal.

also gemäß § 27 SGB X wiedereinsetzen in den vorigen stand versuchen zu erwirken.

§ 27 SGB X Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.

(2) Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrages sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. Ist dies geschehen, kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.

(3) Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, außer wenn dies vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.

(4) Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet die Behörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat.

(5) Die Wiedereinsetzung ist unzulässig, wenn sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dass sie ausgeschlossen ist.


ansonsten ruhe bewahren!

die seite kann ich empfehlen, da immer recht aktuell!

sozialgesetzbuch-sgb.de
 

Bangkaew

Benutzer
dank dir ghost,

heute habe ich eine e, Mail Bekommen, das die Rentenanstalt noch mal Prüfen würde und ich sollte mich ca. 2 Wochen gedulden, bin mal gespannt was da Raus kommt.
 
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