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Gesetzesänderungen zum 1.Januar 2011 im Gesundheitssystem
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<blockquote data-quote="Anonymous" data-source="post: 2927"><p>a) Neue Beitragssätze : Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 15,5% des Brutto -</p><p>Einkommens.</p><p>b.) Zusatzbeiträge : Wenn Zusatzbeiträge erforderlich sind , werden sie von den Kassen selbst erhoben . Sie müssen vom </p><p>Mitglied direkt an die jeweilige Kasse gezahlt werden . Über die Höhe entscheidet die einzelne Kasse selbst . Die meisten</p><p>Kassen benötigen 2011 keine Zusatzbeiträge .</p><p>c.) Neue Beitragsbemessungsgrenzen : Die Einkommensgrenze , oberhalb derer das Einkommen der Mitglieder in der </p><p>gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei bleibt , sinkt auf 44.550 Euro Bruttojahreseinkommen .</p><p>d.) Wartefrist verkürzt : Die Wartefrist für einen Wechsel un die private Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte , die über der </p><p>Versicherungspflichtgrenze verdienen, verkürzt sich von 3 Jahren auf ein Jahr .</p><p>e.) Arzneimittel auf Wunsch : Versicherte , die sich gegen ein rabatiertes Medikament ihrer Krankenkasse entscheiden und das</p><p>gewünschte Präparat selbst kaufen , muss die Krankenkasse künftig einen Teil der Kosten erstatten .</p><p>f. ) Frühe Nutzenbewertung für Arzneimittel : Für neue Arzneimittel müssen die Hersteller künftig umgehend den Zusatznutzen</p><p>für die Patienten nachweisen. Nur Präparate , die besser sind als bereits vorhandene Medikamente, dürfen mehr kosten.</p><p>g.) Transparente Arzneimittelforschung : Für neue Arzneimittel müssen die Hersteller die Ergebnisse ihrer klinischen Studien </p><p>künftig zeitnah veröffentlichen - positive wie negative .</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Anonymous, post: 2927"] a) Neue Beitragssätze : Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 15,5% des Brutto - Einkommens. b.) Zusatzbeiträge : Wenn Zusatzbeiträge erforderlich sind , werden sie von den Kassen selbst erhoben . Sie müssen vom Mitglied direkt an die jeweilige Kasse gezahlt werden . Über die Höhe entscheidet die einzelne Kasse selbst . Die meisten Kassen benötigen 2011 keine Zusatzbeiträge . c.) Neue Beitragsbemessungsgrenzen : Die Einkommensgrenze , oberhalb derer das Einkommen der Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei bleibt , sinkt auf 44.550 Euro Bruttojahreseinkommen . d.) Wartefrist verkürzt : Die Wartefrist für einen Wechsel un die private Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte , die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, verkürzt sich von 3 Jahren auf ein Jahr . e.) Arzneimittel auf Wunsch : Versicherte , die sich gegen ein rabatiertes Medikament ihrer Krankenkasse entscheiden und das gewünschte Präparat selbst kaufen , muss die Krankenkasse künftig einen Teil der Kosten erstatten . f. ) Frühe Nutzenbewertung für Arzneimittel : Für neue Arzneimittel müssen die Hersteller künftig umgehend den Zusatznutzen für die Patienten nachweisen. Nur Präparate , die besser sind als bereits vorhandene Medikamente, dürfen mehr kosten. g.) Transparente Arzneimittelforschung : Für neue Arzneimittel müssen die Hersteller die Ergebnisse ihrer klinischen Studien künftig zeitnah veröffentlichen - positive wie negative . [/QUOTE]
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