Gesetzesänderungen zum 1.Januar 2011 im Gesundheitssystem

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a) Neue Beitragssätze : Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 15,5% des Brutto -
Einkommens.
b.) Zusatzbeiträge : Wenn Zusatzbeiträge erforderlich sind , werden sie von den Kassen selbst erhoben . Sie müssen vom
Mitglied direkt an die jeweilige Kasse gezahlt werden . Über die Höhe entscheidet die einzelne Kasse selbst . Die meisten
Kassen benötigen 2011 keine Zusatzbeiträge .
c.) Neue Beitragsbemessungsgrenzen : Die Einkommensgrenze , oberhalb derer das Einkommen der Mitglieder in der
gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei bleibt , sinkt auf 44.550 Euro Bruttojahreseinkommen .
d.) Wartefrist verkürzt : Die Wartefrist für einen Wechsel un die private Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte , die über der
Versicherungspflichtgrenze verdienen, verkürzt sich von 3 Jahren auf ein Jahr .
e.) Arzneimittel auf Wunsch : Versicherte , die sich gegen ein rabatiertes Medikament ihrer Krankenkasse entscheiden und das
gewünschte Präparat selbst kaufen , muss die Krankenkasse künftig einen Teil der Kosten erstatten .
f. ) Frühe Nutzenbewertung für Arzneimittel : Für neue Arzneimittel müssen die Hersteller künftig umgehend den Zusatznutzen
für die Patienten nachweisen. Nur Präparate , die besser sind als bereits vorhandene Medikamente, dürfen mehr kosten.
g.) Transparente Arzneimittelforschung : Für neue Arzneimittel müssen die Hersteller die Ergebnisse ihrer klinischen Studien
künftig zeitnah veröffentlichen - positive wie negative .
 
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