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Rechte, Gesetzte + Justiz
Gemeinfreiheit und Schutzdauer von Literaur und anderen Werken - Urheberrecht
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<blockquote data-quote="Joaquin" data-source="post: 128190" data-attributes="member: 1"><p>Das Ansprüche auf die Erben oder andere Verwerter usw. übergehen ist schon klar, aber über 161 Jahre hinweg, das bezweifle ich. Kenne aber auch nicht die genauen Umstände wann dies gilt und ob da überhaupt eine Verlängerung der Schutzfrist möglich ist.</p><p></p><p>Ich meine sogar gelesen zu haben, dass dieses Werk in englischer Sprach wohl doch frei von derartigen Ansprüchen ist, daher gehe ich davon aus, dass es sich in diesem Fall wohl um eine bestimmte Übersetzung handelt, welche noch nicht frei von Ansprüchen ist. Wobei mir hier auch fremd war, dass derartige Schutzrechte für Übersetzungen gilt.</p><p></p><p>Leider geht beim Projekt Gutenberg nicht hervor, um welche Übersetzung es sich handelt. Die wohl beste Übersetzung, welche laut Wiki für die deutsche Sprache existiert, stammte von Richard Mummendey, wurde 1964 veröffentlicht, wobei der Übersetzer 1978 verstorben ist. </p><p></p><p>Hier weiß ich auch nicht, ob bei Übersetzungen ebenfalls der Tod des Übersetzers (+70 Jahre) für die Geneinfreiheit ausschlaggebend ist oder nur die Veröffentlichung?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Joaquin, post: 128190, member: 1"] Das Ansprüche auf die Erben oder andere Verwerter usw. übergehen ist schon klar, aber über 161 Jahre hinweg, das bezweifle ich. Kenne aber auch nicht die genauen Umstände wann dies gilt und ob da überhaupt eine Verlängerung der Schutzfrist möglich ist. Ich meine sogar gelesen zu haben, dass dieses Werk in englischer Sprach wohl doch frei von derartigen Ansprüchen ist, daher gehe ich davon aus, dass es sich in diesem Fall wohl um eine bestimmte Übersetzung handelt, welche noch nicht frei von Ansprüchen ist. Wobei mir hier auch fremd war, dass derartige Schutzrechte für Übersetzungen gilt. Leider geht beim Projekt Gutenberg nicht hervor, um welche Übersetzung es sich handelt. Die wohl beste Übersetzung, welche laut Wiki für die deutsche Sprache existiert, stammte von Richard Mummendey, wurde 1964 veröffentlicht, wobei der Übersetzer 1978 verstorben ist. Hier weiß ich auch nicht, ob bei Übersetzungen ebenfalls der Tod des Übersetzers (+70 Jahre) für die Geneinfreiheit ausschlaggebend ist oder nur die Veröffentlichung? [/QUOTE]
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