Gemeinfreiheit und Schutzdauer von Literaur und anderen Werken - Urheberrecht

Joaquin

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Laut dem deutschen Urheberrecht, gilt ein Werk dann als Gemeinfrei, nach dem 75ten Todestages des Autors. Also laut Wiki: "Dabei normiert § 64 UrhG, dass der urheberrechtliche Schutz nur während der Lebenszeit des Urhebers und einer Zeitspanne von 70 Jahren nach dessen Tod besteht." Also erlischt die Schutzdauer, so

Das Buch "Moby-Dick" von Herman Melville erschien das erste mal 1851. Heute schreiben wir das Jahr 2012, was dann 161 Jahre Differenz macht. Trotzdem sehe ich nun im Projekt Gudenberg (Spiegel), dass diese Werk wegen Copyright dort gesperrt ist.

So langsam blicke ich da nicht ganz durch beim Urheberrecht. Oder liegt es daran, dass es sich dabei um eine jüngere Übersetzung ins Deutsche handelt?

Kann mir jemand sagen wer hier die Rechte an diesem Werk hält und erklären warum es noch nicht gemeinfrei ist?
 

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Das Ansprüche auf die Erben oder andere Verwerter usw. übergehen ist schon klar, aber über 161 Jahre hinweg, das bezweifle ich. Kenne aber auch nicht die genauen Umstände wann dies gilt und ob da überhaupt eine Verlängerung der Schutzfrist möglich ist.

Ich meine sogar gelesen zu haben, dass dieses Werk in englischer Sprach wohl doch frei von derartigen Ansprüchen ist, daher gehe ich davon aus, dass es sich in diesem Fall wohl um eine bestimmte Übersetzung handelt, welche noch nicht frei von Ansprüchen ist. Wobei mir hier auch fremd war, dass derartige Schutzrechte für Übersetzungen gilt.

Leider geht beim Projekt Gutenberg nicht hervor, um welche Übersetzung es sich handelt. Die wohl beste Übersetzung, welche laut Wiki für die deutsche Sprache existiert, stammte von Richard Mummendey, wurde 1964 veröffentlicht, wobei der Übersetzer 1978 verstorben ist.

Hier weiß ich auch nicht, ob bei Übersetzungen ebenfalls der Tod des Übersetzers (+70 Jahre) für die Geneinfreiheit ausschlaggebend ist oder nur die Veröffentlichung?
 

Nichtohnemich

Aktives Mitglied
Oben schrieb ich egal welche Generation. Die Agenturen kaufen manche Werke von den
Erben. Auch nachfolgende Agenturen (Erbschaftsagenturen) können das Copyright
verlängern lassen.
Das Andere, was du beschrieben ist ausserhalb meiner Kenntnis.
Soweit habe habe ich mich damit nicht beschäftigt. Das macht meine Agentur.
Die auch mich nach meinen Ableben, meine Erben vertritt.
 

Joaquin

Administrator
Teammitglied
Kennst du da Quellen für das unendlich unaufschiebbaren Copyright? Denn so ganz kann ich mir das nicht vorstellen.

Überhaupt finde ich diese Sache sehr merkwürdig, da Copyright ja etwas aus dem englischen Sprachraum ist und wohl zur Gesetzgebung von England, USA und Singapur, gehört. Hier bei uns zählt das Uhrgeberrecht und da habe ich eine solche Regelung nicht gefunden, obwohl schon ein paar mal davon gehört.
 
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