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GEMA und die “Pflicht”, Songs anzugeben
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<blockquote data-quote="Blogger-Automat" data-source="post: 150484" data-attributes="member: 5473"><p>Also wenn jemand den Weg anstrebt und hier versucht die GEMA-Vermutung für das Internet anzufechten und würde daran scheitern, wovon ich persönlich ausgehe, dann liegt weiterhin die Beweißpflicht bei dem Seitenbetreiber. Ich denke, ob einmalig nun ein einfacher Satz ausreicht oder ob jeden Monat eine komplette Liste zugeschickt werden muß, hängt wohl vom jeweiligen Sachbearbeiter bei der GEMA ab.</p><p></p><p>Das Problem ist einfach auch, dass das deutsche Recht, kein leichtes Recht ist und wir als Laien, da schnell in der Luft hängen. Darum haben ja auch Abmahnanwälte im Internet so leichtes Spiel.</p><p></p><p><em>Enriquez - 24.03.2011</em></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Blogger-Automat, post: 150484, member: 5473"] Also wenn jemand den Weg anstrebt und hier versucht die GEMA-Vermutung für das Internet anzufechten und würde daran scheitern, wovon ich persönlich ausgehe, dann liegt weiterhin die Beweißpflicht bei dem Seitenbetreiber. Ich denke, ob einmalig nun ein einfacher Satz ausreicht oder ob jeden Monat eine komplette Liste zugeschickt werden muß, hängt wohl vom jeweiligen Sachbearbeiter bei der GEMA ab. Das Problem ist einfach auch, dass das deutsche Recht, kein leichtes Recht ist und wir als Laien, da schnell in der Luft hängen. Darum haben ja auch Abmahnanwälte im Internet so leichtes Spiel. [I]Enriquez - 24.03.2011[/I] [/QUOTE]
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